Karlsruhe (dpa) - Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten von Mutter und Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern seit Jahrzehnten jeden Kontakt verweigert haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Urteil stößt auf Kritik. Ein Beamter aus Bremen muss daher 9000 Euro für das ...

Kommentare

(36) mceyran · 12. Februar 2014
@33 Ja, es gibt den Selbstbehalt, und der Unterhalt an die eigene Familie geht vor wie die Altersvorsorge in Höhe von glaub ich 5% des Bruttoeinkommens oder so. Der Riester-Rente passiert also auch nichts. Das ist schon relativ locker, was den Elternunterhalt angeht, aber schön ist das trotzdem nicht. Wie gesagt: Ich finde man sollte eher die Pflegeversicherung reformieren.
(35) k50369 · 12. Februar 2014
@33 Ich würde einfach mal sagen, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Menschen, die am Existenzminimum und aufgrund von Sanktionen noch unter diesem Minimum leben unterschreiten jeden Freibetrag und jede Pfändungsschutzgrenze.
(34) Wannabe · 12. Februar 2014
@33 Dir müssen 1600 € zum leben bleiben. Was aber alles angesetzt werden darf und was nicht auf das eigentliche Nettogehalt weiß ich nicht. Das ist glaub ich undurchsichtig.
(33) k440037 · 12. Februar 2014
naja was mich mal noch interessieren würde ist ob da jeder zahlen muss? ich meine wenn ich nur geringes einkommen habe dann werde ich ja kaum eine rechnung von zig tausend euro zahlen können? oder gibt es ein betrag x den man verdienen muß ab dem man zur kasse gebeten wird?
(32) 2fastHunter · 12. Februar 2014
@31: Ausgleichende Gerechtigkeit ^^
(31) k50369 · 12. Februar 2014
Geil, jetzt ist man nicht nur gearscht, wenn man Kinder kriegt... jetzt ist man schon gearscht, wenn man Eltern hat. Kranke Welt.
(30) mceyran · 12. Februar 2014
@29 Dies anzusprechen war mein Ziel :).
(29) Bonsai · 12. Februar 2014
@28 Da stimmt Vieles nicht. Siehe bspw. Pflegeheime, wo die Pflege sich dem Gewinnstreben der Betreiber unterordnet. Oder das die Rente des zu Pflegenden nicht ausreicht in Kombination mit Zuzahlung der Pflegeversicherung. Alles in Allem denke ich, dass es zu wenig um Pflege geht und zu viele die Hand aufhalten.
(28) mceyran · 12. Februar 2014
@27 Deswegen variieren ja auch die Beiträge zur Versicherung, die auf solche Entwicklungen auch beruhen. Aber wenn sie von vornherein darauf ausgelegt ist, nur einen Teilbeitrag zu leisten, dann stimmt etwas nicht, entweder an den Pflegekosten oder an der Höhe der Leistungen.
(27) Bonsai · 12. Februar 2014
@26 Das Problem sehe ich weniger in der Pflegeversicherung, eher in unserer Lebensweise. 80% aller Erkrankungen ab 40. Lebensjahr sind auf falsche Ernährung und mangelnde Bewegung zurück zu führen. Kein Sozialsystem wie auch keine Versicherung kann alle Kosten unserer Dummheit tragen.
(26) mceyran · 12. Februar 2014
@25 Dann frage ich mich aber auch, warum es eine Pflegeversicherung gibt, wenn die eh nicht alles deckt. Ich würde lieber jetzt den doppelten Betrag für die Versicherung zahlen (es sind ja nur einpaar Ocken), als meinen Kindern auf der Tasche zu liegen. Die sollen für das Geld lieber ihre Familien versorgen.
(25) Bonsai · 12. Februar 2014
@23 Der von dir beschriebene Fall mit deiner Mutter ist ein gutes Bsp. Egal warum der Kontaktabbruch war, was kann die Gesellschaft dafür, für eure Unstimmigkeiten? Familien ohne Probleme gibt es nur im Fernsehen. Aber das Familien von ihren Problemen auf Kosten der Gesellschaft profitieren können will ich nicht nachvollziehen können. Oder anders herum, warum Familien benachteiligen die mit ihren familiären Problemen anders umgehen? Bei einem anderen Urteil wäre dies der Fall.
(24) Wannabe · 12. Februar 2014
@14 Der fremde Steuerzahler kommt auch für die Kinderlosen auf. Wenn also Eltern vom Steuerzahler mitfinanziert werden, dann zahlen die Kinder durch ihre Sozialbeiträge und Steuern den gleichen Anteil wie diejenigen, die nun gepflegt werden in ihren Beitragsjahren. Gesamtgesellschaftlich kommen aber alle gleich auf. Menschen mit Kindern und ohne. Aktuell sind Familien benachteiligt, da sie für die Kinderlosen mitzahlen und für ihre eigenen Eltern.
(23) Stiltskin · 12. Februar 2014
@20 Was Du schreibst, ist häufiger der Fall, als mancher zugeben will. Ich habe nach dem Tod meines Vaters, der mir nahe gegangen ist, den Kontakt zur Mutter abgebrochen. Es war nicht einfach, sich einzugestehen, daß sie es war, die am scheitern meiner Beziehungen maßgeblich Schuld hatte. Ich werde nie die Feindseeligkeit vergessen, die sie meiner jetzigen Frau entgegengebracht hat. Dessen ungeachtet war es für mich normal, daß ich bis zum Tod der Mutter auf Zahlungsfähigkeit überprüft wurde.
(22) k443377 · 12. Februar 2014
Ich finde es ohnehin eine Frechheit wenn Kinder dann für Eltern zahlen müssen. Damit ruiniert der Staat tausende Familien damit die in Berlin sich immer mehr die Taschen füllen können ...
(21) Stiltskin · 12. Februar 2014
Sicher mag ein Erbe durchaus bedeutend sein, auch wenns sich nur um einen Pflichtteil handelt- und wer nimmt, der soll/ muß später auch geben. Allerdings sollte man vorsichtig bei der Annahme eines Erbes sein. Denn was anfangs als verlockend erscheint, erweist sich häufig auch als Flop, nämlich ein 'negatives Erbe'-oder anders ausgedrückt, man halst sich Schulden der Eltern auf. Allerdings, ein derartiges 'Erbe' kann man ausschlagen.
(20) Bonsai · 12. Februar 2014
Ein großes Problem ist auch, dass viele mit der Behauptung keinen Kontakt mehr zu haben, versuchen diese Kosten auf die Gesellschaft abzuwälzen. Die NSA könnte das bestimmt oft widerlegen.
(19) k443377 · 12. Februar 2014
Der Mann hat sein Leben lang Steuern bezahlt warum muss ein anderer dann dafür geradestehen ... Dann bin ich auch dafür das die Enkel auch Zahlen müssen ... sollten mal das Geld in Deutschland halten und nicht ins Ausland pumpen und Verbrecher unterstützen. dann würde es auch hier reichen ...
(18) 2fastHunter · 12. Februar 2014
So lange Väter Unterhalt zahlen müssen, auch wenn ihnen der Zugang zum Kind verwehrt wird, ist dieses Urteil genauso richtig.
(17) Stiltskin · 12. Februar 2014
Grundsätzlich sollte es so sein, daß Kinder auch für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Schließlich haben Eltern (meist) auch für ihre Kinder Opfer gebracht. Ich hoffe aber, daß ich nicht selbst in die Situatuion kommen werde, meine Kinder zur Kasse bitten zu lassen. Was es bedeutet, vom Sozialamt auf Zuzahlungsfähigkeit für Pflegekosten von Vater oder Mutter überprüft zu werden, habe ich mehrfach erfahren. Es ist aber nicht so, daß man hier sein letztes Hemd opfern muß.
(16) no_comment · 12. Februar 2014
Wenn man die Kosten berechnet, die bei einem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu Buche schlagen, ist es nur fair das er für die Kosten aufkommt, zumal er ja wohl auch sein Pflichteil der Erbschaft angenommen hat.
(15) k443377 · 12. Februar 2014
weile städte, gemeinden und kommunen pleite sind drehen sie sich das recht wie sie es gebrauchen können. es ist mittlerweile widerlich was so hochbezahlte, von steuergeldern, richter so urteilen.
(14) Triple-A · 12. Februar 2014
ich frag mich, wie man diese (bekannten) entscheidungen nur 1 sekunde nicht für richtig halten kann?! die eltern kümmern sich 20 jahre lang (und oft viel länger) um ihre kinder - und später haben sich die kinder um ihre eltern zu kümmern. wenn nicht persönlich, dann mit geld - egal, wie gut oder schlecht der kontakt ist. verwandt ist verwandt, blut ist dicker als wasser. weshalb sollte wohl der fremde steuerzahler hierfür zahlen, wenn beim sohn/tochter was zu holen ist? unglaublich.
(13) mceyran · 12. Februar 2014
Das zeigt eine schöne Schwäche des deutschen Sozialsystems ;).
(12) FreiBier · 12. Februar 2014
Wird man da nicht eh doppelt gemolken? Wofür wird sonst eigtl. jeden Monat die Pflegeversicherung abgezogen?
(11) picard95 · 12. Februar 2014
@9: Ein Familienleben zusammen in drei Generationen wäre mir auch viel lieber gewesen. Ich wollte damit nur sagen, dass nicht alle Kinder herzlos sind wenn sie ihre Eltern nicht selber pflegen.
(10) Lady_Clarissa · 12. Februar 2014
Dazu bin ich sehr gespalten aber alles wo sich die Eltern oder Kinder 25 Jahre oder länger von den Kindern ferngehalten hat sollte, müsste zu Gunsten der Zahlungspflichtgen entschieden werden. 25 Jahre ist hier Lebenslänglich und das sollte aber wirklich genügen.
(9) k440037 · 12. Februar 2014
@8 ja da hast recht. ich meinte das ja auch nur um aufzuzeigen wie sehr sich die zeiten leider geändert haben.
(8) picard95 · 12. Februar 2014
@5: Meine Mutter lebt in Edmonton, Kanada. Mein Vater "nur" 760Km entfernt. U.a. dank der geforderten Mobilität im Berufsleben sind viele Familien in den letzten Jahren immer weiter verstreut. Die jetzigen Arbeitnehmergenerationen sind eh schon angearscht weil sie massig in die gesetzliche Rente einzahlen, aber viel weniger rausbekommen werden. Und wer zuviel spart verliert im Elternpflegefall einen schönen Teil seines frei verfügbaren Einkommens was dann bei der eigenen Vorsorge fehlt.
(7) Wannabe · 12. Februar 2014
@5 Das ist ja noch ein anderes Thema. Das eine ist der finanzielle Aspekt, das andere ist der ethische Aspekt. Ich würde meine Eltern auch nicht abschieben wollen, nachdem sie ihr leben lang für mich da waren. Da kann man lieber in einem Mehrgenerationenhaus leben. Es gibt aber leider Krankheiten, da ist es besser, wenn man professionell gepflegt wird. Und bei finanziellen Dingen kann der Staat ruhig helfen. Weil häufig haben die Kinder ja eigene Kinder, die auch Geld kosten
(6) k440037 · 12. Februar 2014
nicht schnell genug los werden. aber das hat alles mit der sich geänderten gesellschaft zu tun es bleibt halt einfach kaum noch zeit sich zu kümmern.
(5) k440037 · 12. Februar 2014
naja die zeiten haben sich sehr geändert. ich weiß noch von erzählungen meiner oma das die familäre gemeinschaft früher etwas heiliges wahr und man sich um seine angehörigen gekümmert hat und das bis zum tod. die eltern in´s altenheim zu schaffen wäre undenkbar gewesen man hat sich um sie gekümmert bis sie in im eigenen bett in ihrer eigenen wohnung/haus gestorben sind in der ihnen vertrauten umgebung und mit den menschen die sie gewohnt waren. heute kann man pflegebedürftige
(4) Wannabe · 12. Februar 2014
Ich finde es eh dreist, dass Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen. Gleich welcher Kontakt besteht. Kinder haben sich nicht ausgesucht auf die Welt zu kommen und diese Verantwortung zu tragen. Eltern haben wiederum dadurch, dass sie Kinder bekommen haben etwas wertvolles der gesamten Gesellschaft gegeben. Also kann auch die Gesellschaft für die bedürftigen Eltern aufkommen. Für die, die keine Kinder bekommen kommt die Gesellschaft ja auch auf...
(3) k440037 · 12. Februar 2014
@2 ich finde natürlich auch das immer erst die familie angesprochen werden sollte ob sie hilfe leisten bzw zahlen kann. aber wie gesagt nach 40 jahren ohne kontakt und dann soll man da für jemanden bezahlen der einen in der zeit quasi fremd geworden ist finde ich ein wenig unangemessen. aber man wird sehen wie das bgh entscheidet ich bin gespannt.
(2) cerbarus · 12. Februar 2014
@1, Ich gebe Dir eigentlich Recht, da ist außer dem Blut keine Verbindung mehr, Doch differenzieren, da ist dann das Problem, wo ist die Grenze? Wenn man 10, 20 oder 30 Jahre keinen Kontakt hatte? Wenn die Eltern den Kontakt abgebrochen haben oder doch auch wenn das Kind irgendwann sagte: Nee geht nicht mehr.... Da ist ein klares Ja oder Nein (auch wenn ein Nein die Allgemeinheit also auch Dich und mich mehr belastet) sicher die billigere Lösung um Klagen in "Grenzfällen" zu vermeiden.
(1) k440037 · 12. Februar 2014
ja da würde ich mich auch weigern zu bezahlen. wenn der vater keinen kontakt mehr wollte und das schon 40 jahre lang so ist dann ist das ja quasi ein fremder den nach 40 jahren gibs da kaum noch was das einen verbindet außer die gene. ich finde das man da dann wirklich differenzieren sollte.
 
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