@
1
: Ja, zumindest habe ich die News auch so verstanden. @
2
: Sprung-Revision wg. Grundsätzlichkeit. Der BGH verweist das Urteil dann aber zurück an die Instanz(-Höhe), wo das vorherige Urteil herkam. Das spart eine Instanz, und damit Zeit und Kosten. Gibts auch bei Strafprozessen.