Karlsruhe (dpa) - Ein niedriges Gehalt ist noch lange kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage eines Vermieters auf Räumung einer Wohnung ab und stellte klar, dass es dafür hohe Hürden gibt. «Wir sehen das durchaus als Grundsatzurteil», […] mehr

Kommentare

5Wasweissdennich01. Februar 2018
ist zwar ein Scheiß Vermieter und schlimm das es soweit kommt aber schön das dieses Urteil jetzt da ist :)
4stphnrei31. Januar 2018
schlimm sowas , eine Neuvermietung bringt halt mehr Netto ein
3k29329531. Januar 2018
@1 : Ja, zumindest habe ich die News auch so verstanden. @2 : Sprung-Revision wg. Grundsätzlichkeit. Der BGH verweist das Urteil dann aber zurück an die Instanz(-Höhe), wo das vorherige Urteil herkam. Das spart eine Instanz, und damit Zeit und Kosten. Gibts auch bei Strafprozessen.
2k17301831. Januar 2018
Und sowas geht bis vor den BGH?
1Werter31. Januar 2018
Sehe ich richtig an, nur weil jemand weniger verdient ist es kein Grund zur Kündigung. Erst wenn er die Miete nicht mehr bezahlt wäre das ein Grund.