Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Streaming-Anbieters Netflix für unwirksam erklärt. Danach trat die Kündigung einer Mitgliedschaft erst in Kraft, wenn Restguthaben etwa von Geschenkkarten vollständig aufgebraucht wurde. Das […] mehr

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