Karlsruhe (dpa) - Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes sei dafür nicht erforderlich, entschied der Bundesgerichtshof. Wenn Eltern diesen Anspruch als gesetzliche Vertreter geltend machen, setze ...