Karlsruhe (dpa) - Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes sei dafür nicht erforderlich, entschied der Bundesgerichtshof. Wenn Eltern diesen Anspruch als gesetzliche Vertreter geltend machen, setze ...

Kommentare

(1) Ice-beer · 28. Januar 2015
und damit hat sich der Kinderwunsch durch Samenspende als letzte Hoffnung für viele zerschlagen. Wer ist denn jetzt noch so doof und spendet?
 
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