Karlsruhe (dts) - Für Mieter von gewerblich genutzten Räumen kommt während eines Corona-Lockdowns grundsätzlich ein Anspruch auf Mietminderung in Betracht. Eine pauschale Regel gebe aber nicht, es gelte der Einzelfall, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Unter anderem müsse geklärt […] mehr

Kommentare

8thrasea12. Januar 2022
@2 @7 Der BGH hat das ganz gut ausgedrückt: "Durch die COVID-19-Pandemie hat sich letztlich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, das von der mietvertraglichen Risikoverteilung ohne eine entsprechende vertragliche Regelung nicht erfasst wird. Das damit verbundene Risiko kann regelmäßig keiner Vertragspartei allein zugewiesen werden." <link>
7Shoppingqueen12. Januar 2022
@6 Richtig. Und die sind in den seltensten Fällen dafür verantwortlich, aber löffeln die Suppe aus...
6Wasweissdennich12. Januar 2022
@5 zumindest ist jeder im System irgendwie auf die Gelder angewiesen, mit dem Finger auf jemanden zu zeigen und zu sagen " der hat's doch" hilft zumindest nicht
5Shoppingqueen12. Januar 2022
@4 Nicht nur. Es gibt auch Vermieter kleiner Häuser, die im Erdgeschoss ein, zwei Läden haben, und deren lastenfreie Häuser die Altersvorsorge sind. Denen fehlt dann jeden Monat das Geld, was sie vielleicht an der Instandsetzung anderer Einheiten in dem Objekt sparen. Dadurch werden diese unattraktiv.... eine Abwärtsspirale...
4Wasweissdennich12. Januar 2022
Die Banken werden dem Vermieter die Bankraten ja auch nicht pauschal erlassen
3Marc12. Januar 2022
Wenn der Staat/das Land/die Stadt die Schließung verlangt, muss er/es/sie auch für eine Entschädigung sorgen.
2Shoppingqueen12. Januar 2022
Der Vermieter hat den Mieter nicht gezwungen den Laden zu schließen - warum sollte er jetzt dafür zahlen, bzw. auf die vertraglich vereinbarte Miete verzichten?
1schnallnix12. Januar 2022
Wer bazahlt dem Vermieter den entgangenen Mietausfall?