Karlsruhe (dpa) - Bankkunden müssen keine Gebühr für die Umschuldung von Immobilienkrediten zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Aufwand der Bank für einen Treuhandauftrag sei mit dem Zins abgegolten, hieß es zur Begründung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte ...

Kommentare

(3) k408300 · 10. September 2019
eine verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH - frage mich nur was es nützt wenn ich umschulde und dadurch viel Geld spare wenn da die Gebühr entfällt
(2) Marc · 10. September 2019
@1 ne...wenn Du vor 10 Jahren einen abgeschlossen hast, kannst Du jetzt einen für viel niedrigere Zinsen abschließen.
(1) Shoppingqueen · 10. September 2019
nach Ablauf der Zinsbindung ist böse....
 
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