
Karlsruhe - Unbefüllte Ersatztanks für elektronische Zigaretten dürfen in Deutschland nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Der Bundesgerichtshof entschied am Mittwoch, dass auch unbefüllte Tanks unter die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote fallen, da sie zum Konsum von E-Liquids
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