
Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof hat am Freitag den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer des "Nationalistischen Untergrunds" (NSU), Holger G., aufgehoben. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht, dass er den NSU unterstützt habe, hieß es zur Begründung. Dem 37-Jährigen wird vor allem
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