Karlsruhe (dpa) - Der Handel mit Flüssigkeiten für E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) derzeit in Deutschland strafbar. Allerdings ist die Rechtslage gerade im Umbruch. Bis Ende Mai muss eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 in […] mehr

Kommentare

4Fakir196408. Februar 2016
liegt es daran das es da keine Tabaksteuer gibt--mhhh
3crochunter08. Februar 2016
@1 Haben sie doch. Steht in der Mitte des Textes.
2UMA646908. Februar 2016
Geht es noch lächerlicher?
1DocTrax08. Februar 2016
Die Richter müssen nach dem gültigen Gesetz entscheiden und nicht nach einem das irgendwann in Zukunft gelten könnte.