(lifepr) Hamburg, 17.01.2017 - Gute Nachricht für Kassenpatienten: Händler dürfen auf die gesetzliche Zuzahlung bei medizinischen Hilfsmitteln verzichten. Auch Werbung mit dem Zuzahlungsverzicht ist erlaubt. Das entschied der u.a. für das Lauterkeitsrecht zuständige I. Zivilsenat des ...