Karlsruhe (dpa) - Speicherplattformen wie Rapidshare können für Urheberrechtsverletzungen beim Abruf gespeicherter Dateien mit verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen zuvor auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und zumutbare Schritte zur Vermeidung ...

Kommentare

(9) 2fastHunter · 13. Juli 2012
@8: Da fragst Du den Falschen. Ich bin kein Jurist. Diese Aussage steht nur hier in einem Artikel, den ich analog vorliegen habe und ihn daher nicht verlinken kann. Ja, es gibt sie noch, die Printmedien :D
(8) Xot · 13. Juli 2012
@7 In der Schweiz ist die Landessprache jedoch auch Deutsch. Bzw. auf welcher Grundlage soll ein deutsches Gericht einer schweizer Firma solche Auflagen erteilen können?
(7) 2fastHunter · 13. Juli 2012
@6: Der Standort ist irrelevant, wenn das Angebot direkt an deutsche Kunden angeboten wird, die Page auf Deutsch ist und es somit eben auch zu einem deutschen Vertrag kommt. Dann ist der Gerichtstand zwar nicht in Deutschland, aber die Urheber dürfen auf das deutsche Recht pochen. Und damit ist auch die deutsche Rechtsprechung anwendbar. Dies gilt aber nicht pauschal, sondern muss von Fall zu Fall entschieden werden.
(6) Xot · 13. Juli 2012
@4 Was hat der Standort der Kunden oder die Sprache damit zu tun? Entscheiden ist der Serverstandort der @5 angesprochen hat. Dabei war mir nicht bewusst, dass die auch in DE Server haben. Hatte gedacht die deutschen Server wurden schon vor einer Weile abgeschaltet.
(5) MasterCoder · 13. Juli 2012
@3: Rapidshare hat auch in Deutschland einige Server stehen ...
(4) 2fastHunter · 13. Juli 2012
@3: Das ist nicht ganz egal. Wenn die Firma mit deutschen Kunden deutsche Verträge in deutscher Sprache abschließt (mit entsprechenden AGB), dann unterwirft sie sich in bestimmten Fällen der deutschen Rechtsprechung.
(3) Xot · 13. Juli 2012
Was mich viel mehr interessieren würde, welchen Einfluss das Ganze auf Rapidshare haben soll? Soweit ich weiss haben die doch ihren Sitz in der Schweiz...
(2) 2fastHunter · 13. Juli 2012
@1: Nein das sehe ich ähnlich. Wie soll Rapidshare denn den Inhalt eines geschützten Archives erkennen können? Und laut dem zitierten Satz, müsste Rapidshare alle Piratenseiten und Foren nach illegalen Downloads durchsuchen, die auch Rapidshare verweisen. Die technische Umsetzung hätte ich auch gerne gesehen :)
(1) i-ben-i · 13. Juli 2012
"Wenn es Hinweise gibt, dass bestimmte Dateien unter anderem Namen zum Download angeboten werden - etwa in Linksammlungen - müsse Rapidshare auch dieser Möglichkeit nachgehen." - Dies scheint für mich, als sei das technisch nicht durchführbar. Rapidshare müsste ja jede Website nach Links/Container(die verschlüsselung ist noch zu knacken) durchforsten? oder verstehe ich das falsch?
 
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