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6: Der Standort ist irrelevant, wenn das Angebot direkt an deutsche Kunden angeboten wird, die Page auf Deutsch ist und es somit eben auch zu einem deutschen Vertrag kommt. Dann ist der Gerichtstand zwar nicht in Deutschland, aber die Urheber dürfen auf das deutsche Recht pochen. Und damit ist auch die deutsche Rechtsprechung anwendbar. Dies gilt aber nicht pauschal, sondern muss von Fall zu Fall entschieden werden.