Karlsruhe (dpa) - Im Streit um Werbeblocker im Internet ist das Medienunternehmen Axel Springer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der I. Senat sieht in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive ...

Kommentare

(3) seepferd · 19. April 2018
Es würde, wahrscheinlich, kein Aufschrei darüber geben wenn mache ihre Websiten nicht mit Werbung überfrachten würden.Rotierende Headerbanner, Lead-In Pop-ups, Lead-out Pop-Ups, Layer usw. Wer mal ohne Blocker unterwegs ist und bei einer Website erstmal unzählige Pop-Ups wegklicken muss weiß wovon ich rede. Klar will die Website Geld verdienen, aber bei manchen ist das einfach zuviel Werbung (dazu noch wenig Information)
(2) Han.Scha · 19. April 2018
Ich möchte immer noch selbst bestimmen, welche Werbung ich erhalte. Natürlich kommt es dann auch vor, dass ich gewünschte Informationen bezahlen muss. So ist es eben. Diesem Urteil stimme ich voll zu.
(1) Todt · 19. April 2018
ich verstehe einen Werbeblocker wie den Aufkleber am Briefkasten "bitte keine Werbung!" nur halt digital!
 
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