Karlsruhe (dpa) - Eltern haften nicht automatisch für die Aktivitäten ihrer volljährigen Kinder in illegalen Internet-Tauschbörsen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Denn Eltern müssten ihre erwachsenen Kinder nicht generell darüber aufklären, dass solche Tauschbörsen […] mehr

Kommentare

4ZApho2608. Januar 2014
Haften Eltern nur nicht wenn sie Polizisten sind ?
3Troll08. Januar 2014
sehe ich auch so, Aussage lautet: "Den Rechner können mehrere Leute frei nutzen. Ich bin es nicht gewesen. Ich sage nicht, wer es war, da ich diesbezüglich ein Zeugnisverweigerungsrecht nach habe." Das sollte reichen. Ich weiß gar nicht, wieso es überhaupt mal so sein konnte, daß automatisch der Inhaber des Internetzugangs belangt wird.
2k29329508. Januar 2014
@1 : weil er damals nicht abgemahnt wurde, der Stiefvater nicht mal seinen Namen nennen muß (Zeugnisverweigerungsrecht - kennt garantiert jeder Polizist) und das Ding mittlerweile längst verjährt ist.
1storabird08. Januar 2014
wenn der 20 Jahre alte Stiefsohn als "Täter" bekannt ist, warum wird er denn nicht bestraft