
Karlsruhe (dpa) - Eltern haften nicht automatisch für die Aktivitäten ihrer volljährigen Kinder in illegalen Internet-Tauschbörsen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Denn Eltern müssten ihre erwachsenen Kinder nicht generell darüber aufklären, dass solche Tauschbörsen
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