
Karlsruhe (dts) - Eine Zwangsbehandlung von Schizophrenie durch Elektrokrampftherapie (EKT) ist im Regelfall nicht genehmigungsfähig. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Januar hervor, welcher am Montag veröffentlicht wurde. Als "notwendig" im Sinne des Gesetzes über
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