Karlsruhe (dpa) - Ein Recyclingunternehmen für Bauschutt, auf dessen Betriebshof eine Weltkriegsbombe detoniert war, muss wohl eher nicht für Schäden an umliegenden Gebäuden haften. Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs ab. Die Richter wollen aber noch beraten und ihr Urteil ...