
Leipzig - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Schwimmlehrers in Mecklenburg-Vorpommern wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs in 13 Fällen bestätigt. Wie der BGH am Mittwoch in Leipzig mitteilte, wurde die Revision des
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