
Karlsruhe - Die im Mai und Juli letzten Jahres gegen Björn Höcke ergangenen Urteile wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat Höckes Revisionen verworfen, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Das Landgericht Halle (Saale) hatte
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