
Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Verkäufer der Tatwaffe des Münchner Amoklaufs, der vom Landgericht München I zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden war, bestätigt. Man habe sowohl das Rechtsmittel des Angeklagten als auch die der
[…] mehr