Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig ist, wenn der Mieter dadurch einen Gewinn über seine eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinaus erzielt. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Im konkreten Fall hatte […] mehr

Kommentare

2Redfox28. Januar um 14:28
richtiges Urteil. Ich kann doch fremeder Menschen Eigentum vermieten.
1tastenkoenig28. Januar um 13:15
Das ist schon dreist.