
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig ist, wenn der Mieter dadurch einen Gewinn über seine eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinaus erzielt. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Im konkreten Fall hatte
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