Karlsruhe (dpa) - Nach dem Absitzen einer Jugendstrafe ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung zulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof. Begründung: Der Gesetzgeber müsse auch seiner Schutzpflicht nachkommen und Menschen vor Straftaten schützen. Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine ...

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