Karlsruhe (dpa) - Nach dem Absitzen einer Jugendstrafe ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung zulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof. Begründung: Der Gesetzgeber müsse auch seiner Schutzpflicht nachkommen und Menschen vor Straftaten schützen. Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine ...