Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Verbot für eine Rabatt-Aktion von Amazon, das bedeutet: Preisnachlässe auf neue Bücher sind auch weiterhin verboten. Die Werbemaßnahme Amazons habe gegen das Gesetz zur Buchpreisbindung verstoßen, so die Richter des BGH (Az.: I ZR 83/14). Damit hatte eine ...

Kommentare

(1) Eisenhower · 24. Juli 2015
Abgesehen davon, dass die Buchpreisbindung abgeschafft gehört, da einfach nicht mehr zeitgemäß (andere Branchen werden ja auch nicht geschätzt, bzw. freier Wettbewerb!), hätte Amazon halt einfach den Gutschein nicht für preisgebundene Bücher einlösen dürfen. Dort findet man ja auch andere schöne Dinge als (preisgebundene) Bücher ;)
 
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