Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Verbot für eine Rabatt-Aktion von Amazon, das bedeutet: Preisnachlässe auf neue Bücher sind auch weiterhin verboten. Die Werbemaßnahme Amazons habe gegen das Gesetz zur Buchpreisbindung verstoßen, so die Richter des BGH (Az.: I ZR 83/14). Damit hatte eine ...