Karlsruhe (dts) - Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen, wenn diese über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage genutzt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag. Es widerspreche dem Zweck des Bausparens, wenn das Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch ...

Kommentare

(9) Bermuda1921 · 22. Februar 2017
@6 @7 nicht umsonst haben die Beklagten ja in den Vorinstanzen gewonnen weil viele Richter das auch genauso gesehen haben, deshalb hoffe ich das sie weiterkämpfen können falls möglich. Ich persönlich bin ja nicht mehr betroffen aber ich weiss halt genau das es so war und auch genauso "verkauft" wurde. Mein Vertrag lief damals auch länger und es hat niemanden interessiert. Das was jetzt abgeht ist einfach scheinheilig.
(8) Bermuda1921 · 22. Februar 2017
@7 kurz und knapp das wäre mir egal, manchmal fragte ich nach wer die minus gibt weil ich mal dachte das man dann besser diskutieren kann HAHAHA falsch gedacht. Du hast mit dem was du sagst ja Recht ABER in der Praxis war es halt anders und wurde genau für die von mir beschriebenen Zwecke benutzt. @6 genau darum geht es ja solange die damit Geld verdient haben war es denen egal und die Verträge liefen einfach weiter, jetzt auf einmal beruft man sich auf die Einhaltung der Verträge.
(7) Haase · 21. Februar 2017
@3 : Diese Negativ-Bewertungen kommen nicht von mir! ;-)
(6) anddie · 21. Februar 2017
@3 : Der Sinn eines Bausparvertrages war es aber noch nie, langfristig Geld anzulegen, sondern damit eine Immobilie oder sonstige wohnwirtschaftliche Ausgaben zu finanzieren. Als Kreditnehmer hast du ja auch nach 10 Jahren das Recht, deinen Kredit zu kündigen und durch was günstigeres zu ersetzen. Und in der gleichen Situation ist die Bausparkasse auch und warum sollte sie das dann nicht auch dürfen? Vor allem, wenn man sieht, dass der Vertrag von 1978 war und 1993 zuteilungsreif wurde.
(5) Haase · 21. Februar 2017
@3 : Nur die fällt eben weg, wenn Bausparkassen das eingezahlte Geld mit 2 bis 4 Prozent verzinsen müssen, selbst aber nur 1 bis 2 % Zinsen für die Immobiliendarlehen erhalten. Um aber weiterhin ihre Versprechen gegenüber den Kunden halten zu können, Immobiliendarlehen zu finanzieren, wollen sie natürlich die Kunden, die erkennbar kein Darlehen wollen, heraus selektieren. Und nach mehr als 10 Jahren Zuteilungsreife ist erkennbar, dass ein Darlehen nicht das Ziel war...
(4) Haase · 21. Februar 2017
@3 : Rechtlich betrachtet, müssen Banken das Bauspargeschäft in separaten Unternehmen machen. Einige Bausparkassen gehören Versicherungen, einige den Sparkassen, einige sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Wikipedia bietet da eine gute Übersicht. Dass Dir ein Bausparvertrag als Geldanlage angeboten wurde, ist bedauerlich; ich kenne nur Angebote mit dem Ziel, letztlich eine Immobilie zu finanzieren. Sonderlich viel verdient haben Bausparkassen übrigens nie - und wenn, dann über die Zinsmarge.
(3) Bermuda1921 · 21. Februar 2017
@2 ich denke schon das es hier um Banken geht, denn die stehen letztendlich dahinter. Man hat es als gute Geldanlage "verkauft" und um das Bauen ging es bei meinem Abschluss damals überhaupt nicht sondern nur um die Geldanlage und so wurde es nicht nur mir sondern vielen angeboten und darum geht es eigentlich. Als das System gut lief (Profit für die Bank) hat keine Bank die Verträge gekündigt, das sagt doch alles. Hier geht es teilweise um Verträge die seit den 90er laufen und die sollen weg.
(2) Haase · 21. Februar 2017
@1 : Es geht nicht um Banken, sondern um Bausparkassen. Und ein Bausparvertrag hat zum Ziel, ein günstiges Darlehen zu sichern. Wenn ein Bausparvertrag seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif ist, aber das Darlehen nicht abgerufen wird, zeigt das, dass der Vertrag nicht zu seinem eigentlichen Zweck genutzt wird. Ich finde die Argumentation des BGH nachvollziehbar.
(1) Bermuda1921 · 21. Februar 2017
ich hoffe das jemand wenn möglich vor den europäischen Gerichtshof geht, was hier von den Banken gemacht wird finde ich eine Riesensauerei.
 
Suchbegriff