Karlsruhe (dpa) - Bankkunden, die auf gefälschten Webseiten ihre Trankaktionsnummern angeben, müssen für den Schaden durch betrügerische Überweisungen in der Regel selbst aufkommen. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Damit blieb die Klage eines Bankkunden aus Nordrhein- ...

Kommentare

(4) ichundich · 24. April 2012
genau, vertippen kann man sich schon mal (->fehlermeldung), da weis man auch nicht, warum. daher habe ich auslandsüberweisungen gesperrt.
(3) stutti · 24. April 2012
Solange das Geld nach Griechenland geht, ist es doch okay!
(2) flowalder · 24. April 2012
@1: Wer so blöd ist, dass er 10 mal eine TAN eingibt, weil jedes Mal der Hinweis kommt, dass die TAN nicht verarbeitet werden konnte, der gehört bestraft. Wo kommen wir denn dahin, dass wir anderen Kunden durch erhöhre Zinsen auf Darlehen etc. die Dummheit dieser Kunden mitzahlen sollen. Auf einer gefälschten Seite eine, oder evtl., wenn man meint sich vertippt zu haben, auch eine zweite TAN eingeben, kann passieren, aber 10 nie im Leben.
(1) k280934 · 24. April 2012
Wer beschissen wird ist selbst schuld. Glorreiches BGH Urteil.
 
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