Karlsruhe (dts) - Banken dürfen Entgelte für das Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich erheben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Banken dürften seit dem Inkrafttreten des auf EU-Richtlinienrecht beruhenden Zahlungsdiensterechts im Jahr 2009 "in ihren ...

Kommentare

(3) jub-jub · 18. Juni 2019
Die im Artikel erwähnte Sparkasse ist unverschämt. Da sollten die Kunden in Scharen weglaufen bis die Sparkasse merkt was sie falsch macht. Ein Girokonto sollte nichts kosten.
(2) Muschel · 18. Juni 2019
@1 Hast du das Urteil richtig verstanden? Die finden doch neue Posten, die berechnet werden können. Ich verstehe sowieso nicht, warum Bankkunden bei solchen Frechhheiten nicht sofort die Bank wechseln. Noch gibr es tatsächlich Konten, die wie versprochen tatsächlich nichts kosten. Ich habe es vor längerer Zeit gemacht und habe es nie bereut.
(1) hannes_lausi · 18. Juni 2019
Danke, BGH endlich einmal ein Urteil für kleine Leute und nicht für die Banker usw.
 
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