Karlsruhe (dpa) - Ein alkoholisches Koffein-Mixgetränk darf unter dem Namen «Energy & Vodka» vertrieben werden. Für Verbraucher gehe aus dem Zutatenverzeichnis und weiteren Angaben auf der beanstandeten Aufmachung des Produkts ohne weiteres hervor, dass es sich um ein Mischgetränk handelt, das aus […] mehr

Kommentare

3alorie09. Oktober 2014
@1 : Tust Du es trotzdem und Dir passiert was biste selber schuld. Sonst könnte ja irgendeiner auf die Idee kommen zu klagen...
2flowII09. Oktober 2014
weil du wahrscheinlich falschrum mixt ... auf der alcoholflasche stets jedenfalls nicht drauf ;)
1Maschtei09. Oktober 2014
Eigentlich "darf" man die beiden Dinge doch nicht mal mischen oder? Stand zumindest früher immer auf den Energy-Flaschen drauf, dass man es nicht mit Alkohol mischen sollte. Wurde wohl geändert...