
Karlsruhe (dpa) - Ein alkoholisches Koffein-Mixgetränk darf unter dem Namen «Energy & Vodka» vertrieben werden. Für Verbraucher gehe aus dem Zutatenverzeichnis und weiteren Angaben auf der beanstandeten Aufmachung des Produkts ohne weiteres hervor, dass es sich um ein Mischgetränk handelt, das aus
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