Karlsruhe (dts) - Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Dermatologin aus Köln komplett löschen. In dem vorliegenden Fall sei die Speicherung der personenbezogenen Daten unzulässig gewesen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. In einem früheren Urteil zu einem anderen ...