München (dpa) - Hoteliers müssen trotz des umstrittenen Steuerprivilegs für Übernachtungen für das Frühstück den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnen. Der Bundesfinanzhof wies damit eine Klage einer Unternehmerin zurück, die in ihrem Hotel auch für das Frühstück den seit 2010 ...