Stuttgart (dpa) - Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 52- jährigen Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Der Sportschütze hatte die Pistole, mit der sein Sohn vor knapp zwei Jahren […] mehr

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