Und nochmal:
<link> Eine Zusammenstellung der Merkwürdigkeiten in dem Verfahren. MIT Quellen! Ich kann, genauso wenig wie alle anderen in den Kopf von Hr. Tauss gucken. Aber auf mich wirkt das ganze doch alles etwas seltsam. @
7: Nein, auch ein "Normalsterblicher" wäre für knapp 200 Bilder mit einer Gesamtgröße von unter 50 MB nicht anders bestraft worden. @
4: Nix Festplatte. Ungenutztes Uralt-Handy