Berlin (dpa) - Nach einem Unfall mit vier Toten in der Berliner Innenstadt ist der angeklagte Autofahrer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den SUV-Fahrer am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Das […] mehr

Kommentare

24Aalpha17. Februar 2022
@22 Danke, der funktioniert jetzt bei mir auch. Es wurde ja hier bereits darauf hingewiesen "Zwar hätten einige Ärzte den Angeklagten zum Teil falsch oder zumindest unvollständig über seine Fahreignung aufgeklärt,..." Da müsste nachgeforscht werden, wieso es dazu kam. Ansonsten besteht doch die Gefahr, dass sich das wiederholt.
23wimola17. Februar 2022
@20 und @22 ) Bei mir funktioniert der Link aus @18
22thrasea17. Februar 2022
@20 Sorry. Gerade nochmal getestet, bei mir funktioniert er. Ich probiere es mal mit dem direkten Link, möglicherweise ist er aber zu lang und wird umgebrochen. <link>
21krebs7717. Februar 2022
Dieses Urteil ist NATÜRLICH ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. Diese haben, wie ich glaube aber nicht wirklich weiß, doch die Möglichkeit in einem Zivilprozess auf Schadensersatz zu klagen. Schlagt mich wenn ich da falsch liege. Es sollte diesem Mann, der sich unverantwortlich verhalten hat ( meine Meinung ) verboten werden je wieder den Führerschei zu erlangen. Er hätte wissen müssen das er in seinem Zustand gar nicht fahrtüchtig ist.
20Aalpha17. Februar 2022
@18 Der Link funktioniert nicht.
19Aalpha17. Februar 2022
@16 Warum nicht? Genau Ihre Beispiele sollte man in diesem Bezug allen Fahranfängern präsentieren! Damit sich das auch gleich einbrennt! Wer ein Fahrzeug steuert, das nicht aus eigener Menschenkraft angetrieben wird und nicht in der Lage ist diese Kräfte zu kontrollieren, sollte nicht fahren dürfen! Und gerade weil es alltäglich Beobachtbar ist, zeigt es nur, dass noch viel gemacht werden muss, damit sich da was ändert! Hier wünschte ich mir konsequentes hartes Durchgreifen.
18thrasea17. Februar 2022
In der Pressemittelung des Gerichts steht es detaillierter und doch etwas anders als hier im Artikel. Die Informationen der Ärzte bzw. Aufklärung zur (Nicht-)Fahreignung waren laut Gericht widersprüchlich, was für den Angeklagten mildernd gewertet wurde. "Dabei betonte der Vorsitzende, dass das Strafrecht angesichts des tragischen Todes von vier Menschen hier an seine Grenzen stoße. Nichts könne den Schmerz der Angehörigen lindern." <link>
17mceyran17. Februar 2022
@15 Na klar, dazu gehört genauso viel Eigenverantwortung wie nicht alkoholisiert zu fahren etc. Dem Arzt müsste nachgewiesen werden, dass er hätte erkennen können, dass der Fahrer die Auflage nicht einhält. Dann hätte er nämlich die Fahrerlaubnisbehörde informieren müssen. Der SUV war ein Porsche, also tendenziell ein teureres Gefährt. Kann man aber auch gebraucht günstiger bekommen, mieten, leihen, etc. Von daher sagt das allein nichts über die wirtschaftlichen Verhältnisse aus.
16thrasea17. Februar 2022
@15 Das ist ja alles richtig, aber leider eine alltägliche Beobachtung im Verkehr, oder? Ich sehe keinen Unterschied zu Menschen, die sich alkoholisiert und / oder unter Medikamenteneinfluss ins Auto setzen. Übermüdet fahren. Während der Fahrt mit dem Handy telefonieren. Zu schnell bzw. nicht angepasst fahren. All das ist fahrlässig und kann bei einem Unfall zu fahrlässiger Tötung führen. Auch wenn ich das persönlich falsch finde, kann man das doch nicht wie Mord mit 15 Jahren bestrafen?
15Aalpha17. Februar 2022
@13 Dennoch bleibt hier eine gewisse Eigenverantwortung mit der man ein Fahrzeug steuert. Sollte sich herausstellen, dass hier Ärzte verpennt haben Maßnahmen zu ergreifen, zu denen sie verpflichtet waren, dann gehören die vielleicht auch mit auf die Anklagebank. Man kann das Geschehen nicht als einfachen Unfall hinstellen, das hätte verhindert werden können und dafür muss jemand die Verantwortung übernehmen! Bei den wirtschaftlichen Verhältnisse sind 15k€ für ein SUV-Fahrer sehr fraglich!
14mceyran17. Februar 2022
@12 Auf fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs stehen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe, auf fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs zwei Jahre oder Geldstrafe. Das sind die Höchststrafen, und an diesen und mildernden Faktoren müssen die Richter ihr Urteil bemessen. Ich finde ja auch, dass die Strafe hätte höher ausfallen können. Aber ich glaube auch nicht, dass man dem Richter Unrecht vorwerfen kann.
13mceyran17. Februar 2022
@12 Bewusst gegen ärztliche Auflagen verstoßen, aber nicht bewusst Menschen getötet. Deshalb ja fahrlässig. Das meinte ich. Anscheinend hat der Arzt auch nicht die Fahrerlaubnisbehörde informiert, sonst hätte das Urteil zusätzlich auf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gelautet. Geldauflagen bemessen sich in der Regel an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten, nicht am "Wert" des Lebens der Opfer. Durch den Führerscheinentzug muss er jetzt nach zwei Jahren aber seine Fahreignung beweisen.
12Aalpha17. Februar 2022
@11 In meiner Aussage steckt das zitierte Wort "bewusst" drin. Und den Führerschein für zwei Jahre abzugeben und nur 15.000€ zu zahlen im Verhältnis zu 4 Menschenleben (und damit ca. 200 Jahre Menschenleben) zu setzen, da kann man schon von Mild sprechen! Da ist es ganz egal wer dieses Strafmaß gefordert hat. Zudem die Frage hier ist, warum darf der überhaupt noch einen Führerschein besitzen? Egal ob man es ihm gönnen möchte oder nicht, ob es eine Strafe sei oder nicht, es geht um Sicherheit!
11mceyran17. Februar 2022
@4 Dafür braucht es aber den Vorsatz bzw. Willen, Menschen zu töten. @1 ,4 ,5 ,7 ,8 Es klingt mild, aber er hat auch den Führerschein entzogen bekommen und darf ihn zwei Jahre lang nicht neu machen. Damit kann er mit einem Auto keinen Menschen mehr töten, und es kann ihm nicht nachgewiesen werden, dass er so etwas auch ohne Auto vorhat. 15000 Euro muss er auch noch zahlen. Und das Strafmaß ist sogar höher als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die wäre dann schon eher zu kritisieren.
10smailies17. Februar 2022
Tja, hinter tut es ihm leid. Hätte er sich vielleicht einmal VORHER darum kümmern müssen. Aber jede Strafe, egal wie hoch, macht die 4 Menschen nicht wieder lebendig.
9thrasea17. Februar 2022
Das Gericht hat ein höheres Strafmaß ausgesprochen, als es von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde.
8k25495317. Februar 2022
Da wa der Richter wohl vollkommen blind. Das Urteil ist ein Witz
7KonsulW17. Februar 2022
Die Strafe ist viel zu milde ausgefallen.
6specksteinfee17. Februar 2022
ist erbärmlich das Urteil - ich selbst bin jahrelang kein Auto gefahren, eben weil ich genau wusste, dass schnell was passieren kann. "Mit einer Tumor-Operation und mit einer Medikation habe er danach alles getan, um einen zweiten Anfall auszuschließen" - kann nur ein Witz sein, weil es zu viele Einflüße gibt, die einen Anfall provozieren, die man selbst nicht unbedingt kontrollieren kann
5deBlocki17. Februar 2022
@3 Das lässt sich aus dem Text nicht klar erlesen. Dann ist die Strafe umso mehr lächerlich.
4Aalpha17. Februar 2022
"der 45-Jährige bewusst gegen ärztliche Auflagen verstoßen" Wenn das der Fall ist, dann weiß ich gar nicht was es da noch zu diskutieren gibt? 15 Jahre mindestens!
3thrasea17. Februar 2022
@2 Er durfte ja nicht. Er hat bewusst gegen ärztliche Auflagen verstoßen und wurde deswegen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
2deBlocki17. Februar 2022
Ich bin selbst Epileptiker und musste alle 4 Wochen zur Kontrolle, ob ich noch fahrtüchtig war. Ist mir unverständlich, wie man nach so einer OP fahren darf.
1pullauge17. Februar 2022
das Urteil finde ich zu milde