Köln (dpa) - In den ersten beiden Prozessen zur Kölner Silvesternacht sind nordafrikanische Asylbewerber zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. In beiden Fällen ging es um Diebstahl, nicht um sexuelle Übergriffe. Ein 23 Jahre alter Marokkaner erhielt für den Diebstahl eines Handys sechs Monate zur […] mehr

Kommentare

22tastenkoenig25. Februar 2016
@21 : Bei den beiden verhandelten Fällen gab es keinen sexuellen Übergriff. Auf dem Platz waren ca. 1000 Leute. Die tatsächlich belästigten Opfer wurden meistenteils von größeren Tätergruppen umringt und die Geschehnisse waren somit für die meisten Anwesenden kaum erkennbar. Der Nachweis, dass jemand etwas 1. gesehen und 2. als Übergriff erkannt hat, wird in den seltensten Fällen zu führen sein.
21Aalpha25. Februar 2016
@20 Richtig erkannt, es betrifft jeden der nichts unternommen hat und es gesehen hat. Ganz schlimm ist es dass Polizisten auch dazu zählen. Nur weil es 100 Leute sind kann man es nicht unter den Tisch kehren! Das einzige was fraglich ist, ist Hannahs Aussage, inwiefern sie überhaupt betroffen wären!
20Perlini25. Februar 2016
@18 Sachlich ist sie richtig. Er war angeklagt wegen Diebstahl. Er wurde deswegen verurteilt. Sie äußert sich zu dem Urteil. Was soll daran falsch sein? Und wieso unterstellst du ihn unterlassene Hilfeleistung. Müsstest du ja dann allen unterstellen, die dort waren. Also auch Polizisten, andere Frauen, Kölner...
19wimola25. Februar 2016
@5 Wer ist "wir" ? ;-)) und @ 15 Dem Angeklagten wird doch damit lediglich frei gestellt, zu zahlen. Sollte er das nicht können, wird die Geldstrafe in Sozialstunden umgewandelt. Was für eine Vorstellung: Häuslezünder und Diebe gemeinsam beim Parkfegen. So könnte Annäherung auch funktioieren ...;-))
18Aalpha25. Februar 2016
@17 Gute Fragen, müsste man halt klären, aber so wäre die Behauptung der Richterin nicht korrekt! Sie ist falsch! Zumindest sachlich falsch. Gesetzlich lässt sich das bestimmt grade biegen, aber gesetzlich kann man es bestimmt auch so auslegen, dass Täter noch am Ende Opfer ist! =/
17Hannah25. Februar 2016
@16 : Du meinst, es müssen alle anderen Menschen, die sich auf dem Platz befunden haben, auch angeklagt werden? Was ist eigentlich "die" Sexualstraftat? Bist du sicher, dass beweisbar ist, dass genau diese 3 Männer "die" Sexualstraftat überhaupt gesehen haben? Fragen über Fragen ...
16Aalpha25. Februar 2016
Richterin Julia Roß mehrfach: «Es ist und bleibt ein einfacher Diebstahl.» Sie hat ganz vergessen, dass es auch unterlassene Hilfeleistung ist, nichts gegen die Sexualstraftat unternommen zu haben! Dafür gehören die Langfinger auch angeklagt! Aber die wahren Verbrecher sind ja eh Richter und Anwälte! =(
15ColdasLife25. Februar 2016
Ist es nicht recht, ich sage mal bescheuert, Asylanten eine Geldstrafe mit Tagessätzen zu geben? Statt z.B. gemeinnütziger Arbeit oder was weiß ich?
14Perlini24. Februar 2016
Bloss keine Kuscheljustiz! <link>
13Aalpha24. Februar 2016
Ist es nicht normal (ja aber auch ungerecht den anderen gegenüber), dass bei großem Interesse sowas schneller bearbeitet wird!? Ich mein das ist doch nicht geheim. Mich würde viel mehr interessieren, ob die Opfer entschädigt wurden? Oftmals ist es doch der Fall, dass die nicht mal ihre Sachen zurückbekommen haben und dann noch der ganze Stress und Arbeitsaufwand dazu, dass ist doch nicht gerecht! =/
12Perlini24. Februar 2016
@11 Ist natürlich auch eine Begründung. Aber ob das auch gängige Praxis ist... ;)
112fastHunter24. Februar 2016
@10 : Gerade weil er wenig Arbeit bereitet, sollte er doch schnell vom Tisch, oder? ;)
10Perlini24. Februar 2016
@3 Was man so hört, ist die Justiz überlastet und schafft es nicht, die Fälle zeitnah zu verhandeln. Und nun wird hier innerhalb von kurzer Zeit solch ein Bagatellfall (Diebstahl + BtMG) verhandelt. Wäre schön, wenn das immer so wäre, aber ist es nicht und deshalb auf mich der Eindruck, als ob hier politische Interessen eine Rolle spielen. @7 Scheiße, nicht wahr? Der Kanacke muss mindestens für 10 Jahre in den Bau, nicht wahr. Er hat schließlich einer Arierin ihr Smartphone geklaut.
92fastHunter24. Februar 2016
@5 : Genauso wie wir immer die Polizeieinsätze aufgrudn von Nazi-Taten zahlen und die Sachschäden, die z.B. durch brennende Flüchtlingsheime entstehen.
8Hannah24. Februar 2016
@6 , richtig. ich meine, wie oft werden denn Handys geklaut? Ziemlich oft. Aber werden alle Diebe so schnell verurteilt? Falls nicht, dann ist ist die Frage von @2 berechtigt.
7k1346524. Februar 2016
Bewährung? Das interessiert den Typen einen Scheiß.
6Stiltskin24. Februar 2016
Sicher, es ist natürlich richtig, aber man staunt schon,wie es hier quasi im Handumdrehen gelingt, bestimmten Personen Taten nachzuweisen und diese abzuurteilen. Das gleiche Tempo würde man sich nämlich auch wünschen bei der Verfolgung und Aburteilung jener, die Menschen an Leib und Leben bedrohen, die unverholen zu Straftaten aufrufen, die Häuser abfackeln, und jene, die dies als 'Berechtigte Form der Meinungsäußerung', oder gar als 'Basisdemokratische Reaktion' bezeichnen.
5bobbygismo24. Februar 2016
Prima zahlen wir ja mal wieder die Geldstrafe :-(
4Thorsten070924. Februar 2016
Nein @2 es muss ein Zeichen gesetzt werden, das man sieht das es da weitergeht und nicht vergessen werden soll.
32fastHunter24. Februar 2016
@2 : Wenn der Fall und die Beweislast eindeutig ist, muss ja nicht ewig ermittelt werden. Dein Problem daran liegt jetzt genau worin?
2Perlini24. Februar 2016
Warum geht das auf einmal so schnell? Gibt's hier Vorgaben von der Politik?
1Thorsten070924. Februar 2016
Da werden noch weitere folgen!!!