(lifepr) Düsseldorf, 15.04.2015 - Weil ein Doppelbett zu laut war, hat das Bonner Landgericht ein Möbelhaus dazu verpflichtet, den Kaufpreis an die Käufer zurückzuzahlen. Das Ehepaar hatte vor rund drei Jahren ein Schlafzimmer aus Kernbuche für über 5.000 Euro gekauft und bald festgestellt, dass sie ...

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