Hamburg (dpa) - Wegen einer nächtlichen Trunkenheitsfahrt mit einem Segway muss ein Hamburger eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro zahlen und seinen Führerschein abgeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe eine Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts verworfen, sagte […] mehr

Kommentare

1mikarger23. Januar 2017
Wer Geld hat zum saufen hat auch Geld für ein Taxi. - Also geht das völlig i.O.