Meseberg (dpa) - Betriebsrentner in Deutschland werden ab dem kommenden Jahr von Beiträgen für die Krankenkasse entlastet. Das Bundeskabinett beschloss in Meseberg einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn. Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das ...

Kommentare

(10) Mehlwurmle · 18. November 2019
Naja, mal sehen wie lange die Regelung Bestand haben wird. Wenn bei den Krankenkassen das Geld mal wieder knapp wird, kann man diese Regelung ja auch wieder einkassieren.
(9) Freld · 18. November 2019
@8 Danke für die Info!
(8) Chris1986 · 18. November 2019
@1 @6 Ein Freibetrag ist etwas anderes als eine Freigrenze. Beispiel: Freigrenze von 100€ und man bekommt 101€ -> Man muss für 101€ Beiträge abführen. Freibetrag von 100€ und man bekommt 101€ -> Man muss für 1€ Beiträge abführen.
(7) Sternensammler · 18. November 2019
@4 Hättest ja selbst eine machen können. @5 So tief schauen BILD-Überschriften-Leser nicht. Allein der Unterschied zwischen Grenze und Betrag wird schon schwierig.
(6) ausiman1 · 18. November 2019
3,5€ mehr ist doch eine Eiskugel mehr oder ==????
(5) Haase · 18. November 2019
@1 und @2: Das System hat sich gewandelt. Von einer Freigrenze = bis 155 Euro: Keine Kassenbeiträge, darüber hinaus voll Berücksichtigung hin zu einem Freibetrag = stets Berücksichtigung des Freibetrags, heißt also Abzug des Freibetrags von den Gesamtbeträgen, dann Berechnung der Kassenbeiträge auf dieser Grundlage. Da kommt über alle Betriebsrentner gerechnet schon eine deutliche Ersparnis zusammen.
(4) Joerg1 · 18. November 2019
In dem Handwerksbetrieb in dem ich war gab es überhaupt gar keine Betriebsrente. Ich bekomme ausschliesslich die Gesetzliche. Von daher ist es mir egal
(3) k189965 · 18. November 2019
Unsere Politiker sind schon Herzensgute Menschen...
(2) dicker36 · 18. November 2019
Juhuu, wohin bloß mit dem Geld?
(1) Freld · 18. November 2019
Eine um 3,50 € höhere Freigrenze! Wow.....
 
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