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1 und @
2: Das System hat sich gewandelt. Von einer Freigrenze = bis 155 Euro: Keine Kassenbeiträge, darüber hinaus voll Berücksichtigung hin zu einem Freibetrag = stets Berücksichtigung des Freibetrags, heißt also Abzug des Freibetrags von den Gesamtbeträgen, dann Berechnung der Kassenbeiträge auf dieser Grundlage. Da kommt über alle Betriebsrentner gerechnet schon eine deutliche Ersparnis zusammen.