Berlin (dts) - Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) hat die Absicht Berlins begrüßt, den gerichtlichen Umgang mit religiösen Beschneidungen an Jungen mit einer Richtlinie für die Staatsanwaltschaft zu regeln. Sollte dies flächendeckend geschehen, "wäre der Zustand vor dem Kölner Urteil wieder ...

Kommentare

(9) Belgarath23 · 10. August 2012
Was spricht dagegen, wenn die traditionelle Beschneidung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird? Da sind manche Impfungen sinnfreier, schmerzhafter und risikoreicher...
(8) Kelle · 10. August 2012
@7: Dann red nich von DER Religion, sondern von denen. Die Juden verstehen sich auch hervorragend auf das Verstümmeln von Säuglingen und dem Abstechen von Schlachtvieh. Aber ich weiß, dass kann man ja nicht vergleichen...
(7) k5250 · 10. August 2012
@kelle nur weil du deine augen vor der realität verschliesst sind alles anderen die es nicht tun dumm? du hast die news gelesen und verstanden?`wozu ne richterliche entscheidung wenn sie eh niemanden interessiert. ich wusste auch nicht das es in D erlaubt ist schlachtvieh qualvoll ausbluten zu lassen (ohne betäubung) aber tschuldigung diese märchen habe ich mit jetzt nur so ausgedacht.
(6) Erick · 10. August 2012
Religionen sollten nicht die Politik Deutschlands bestimmen und damit die Gesetzgebung. Wenn es nicht so ist, können wir gleich einen Gottesstaat ausrufen.
(5) Kelle · 10. August 2012
@4: Dann soll doch @2 mal die Gesetze nennen, an die sich die Mitglieder der EINEN Regligion nicht halten müssen. Ach kann er nicht? Dann hat er wohl geistigen Müll abgesondert.
(4) Erick · 10. August 2012
@3 Was ist Dumm, was Schlau und warum hälst du dich für Oberschlau ? fg
(3) Kelle · 10. August 2012
@2: Und im Namen der Dummheit zu posten ermöglicht auch viel, wie Du immer wieder unter Beweis stellen musst.
(2) k5250 · 10. August 2012
@1 im namen der religion ist alles erlaubt und DIE religion braucht sich auch an keine gesetze halten. nur der brave ungläubige deusche hat die gesetzte alle brav zu befolgen.
(1) k299135 · 10. August 2012
Die Beschneidung eines Kindes ist und bleibt eine Körperverletzung und ein Akt der Gewalt gegen einen Schutzbefohlenen!
 
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