Washington (dpa) - Der frühere US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts wegen versuchten Wahlbetrugs strafrechtlich verfolgt werden. Der Republikaner genieße für seine Handlungen im Präsidentenamt keine Immunität, urteilte das Gericht einstimmig und lehnte damit einen […] mehr

Kommentare

5lone_wolf06. Februar 2024
Wie ein kleines Kind. Für einen Präsidenten ein absolut unwürdiges Verhalten. Zu dem wurde während seiner Kindheit wohl nie "Nein" gesagt.
4World4Cats06. Februar 2024
@3 so ist es leider, ja...deswegen hat er in seiner ersten Amtszeit eben entsprechend die Richter gesetzt. Wer weiß was da hinter den Kulissen noch alles passiert
3FichtenMoped06. Februar 2024
@3: Damit haben die USA dann ein riesieges institutionelles Problem. Wer soll da noch an eine unabhängige Justiz glauben? Sie werden so zur (eigenen) Bananenrepublik und jeder Präsident kann machen was er will, von Geld veruntreuen, über Wahlfälschung, bis hin zum Mord.
2World4Cats06. Februar 2024
Ich denke mal, der Supreme Court wird schon im Sinne Trumps agieren, leider.
1fcb-kalle06. Februar 2024
Warum wird der nicht wegen der 5 Toten angezeigt.