Washington (dpa) - Der frühere US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts wegen versuchten Wahlbetrugs strafrechtlich verfolgt werden. Der Republikaner genieße für seine Handlungen im Präsidentenamt keine Immunität, urteilte das Gericht einstimmig und lehnte damit einen ...

Kommentare

(5) lone_wolf · 06. Februar um 18:23
Wie ein kleines Kind. Für einen Präsidenten ein absolut unwürdiges Verhalten. Zu dem wurde während seiner Kindheit wohl nie "Nein" gesagt.
(4) World4Cats · 06. Februar um 17:48
@3 so ist es leider, ja...deswegen hat er in seiner ersten Amtszeit eben entsprechend die Richter gesetzt. Wer weiß was da hinter den Kulissen noch alles passiert
(3) FichtenMoped · 06. Februar um 17:29
@3: Damit haben die USA dann ein riesieges institutionelles Problem. Wer soll da noch an eine unabhängige Justiz glauben? Sie werden so zur (eigenen) Bananenrepublik und jeder Präsident kann machen was er will, von Geld veruntreuen, über Wahlfälschung, bis hin zum Mord.
(2) World4Cats · 06. Februar um 16:56
Ich denke mal, der Supreme Court wird schon im Sinne Trumps agieren, leider.
(1) fcb-kalle · 06. Februar um 16:38
Warum wird der nicht wegen der 5 Toten angezeigt.
 
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