Schweinfurt (dpa) - Im Berufungsprozess um den sexuellen Missbrauch einer Ministrantin durch einen Priester haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Berufung zurückgenommen. Das erklärten beide am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Schweinfurt. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts […] mehr

Kommentare

9ChrisuAlex24. Februar 2021
Sehe ich auch so , das die Heiraten dürfen @7 ,
8k29329524. Februar 2021
Ok, wenn das mittlerweile erwachsene Opfer immer noch sagt, sie wollte das auch, dann kriegste als Staatsanwalt halt nur ne Bewährungsstrafe raus - jedenfalls bei nur einem Opfer und einem Ersttäter. Die Berufung mit Ziel Freispruch der Verteidigung verstehe ich aber immer noch nicht. Die "Einwilligung" einer 12-jährigen ist völlig egal, was ja auch im Artikel steht, und das muss der Verteidiger wissen. Die Berufung der Staatsanwaltschaft dürfte nur eiine Reaktion gewesen sein.
71excalibur124. Februar 2021
Kirchenväter sollen heiraten dürfen. Dann passiert sowas nicht mehr so häufig...
6k29329518. Februar 2021
<<Bisher war unklar, warum der Angeklagte gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom vergangenen August Rechtsmittel eingelegt hat.>> HÄÄH? Jede Berufung braucht eine Begründung, sonst wird sie verworfen. Berufung ist zur Strafmilderung tatsächlich zulässig, aber wenns Freispruch statt Strafe sein soll, dann nur wg. entweder Tat nicht erwiesen oder unschuldig. Da wäre Revision viel sinnvoller.
5GeorgeCostanza18. Februar 2021
Das deutsche Rechtssystem ist bisweilen lächerlich! Misshandlung, Missbrauch etc ist alles ok, solange man keine Steuern hinterzieht. Dann ist der Staat ja nicht der Leidtragende.
4KonsulW18. Februar 2021
Die Strafe ist viel zu gering.
3Devil-Inside18. Februar 2021
und warum glaubt er, kann er freigesprochen werden? Weil sie es auch wollte? OMG
2k3362018. Februar 2021
1200 Euro und 3 Jahre Bewährung? Das ist ja mal ne knallharte Ansage.
1Calinostro18. Februar 2021
Ein Jahr und vier Monate zur Bewährung sind ja wohl ein Witz...