Verwaltungsreform mit politischer Sprengkraft Rheinland-Pfalz greift durch. Wer künftig im Staatsdienst arbeiten will, muss nicht nur das Grundgesetz achten, sondern nachweisen, dass er sich in den vergangenen fünf Jahren nicht in verfassungsfeindlichen Organisationen engagiert hat. Auf einer ...

Kommentare

(28) World4Cats · 14. Juli um 10:03
@26 Ich vertehe schon was du schreibst aber du zäumst das Pferd von hinten auf bzw. setzt dich drauf ohne Sattel. Man mag die AfD verfassungsfeindlich finden, nach den eigenen wertevorstellungen, verstärkt durch die Behörde Verfassungsschutz. Das ist auch jedermans recht es so zu sehen aber so lange es gerichtlich nicht abgeschlossen ist, ist da rechtlich eben noch gar nichts und es bleibt im Moment ein Verdachtsfall, obwohl man da ja auch Rechtsmittel eingeleitet hat, soweit ich mich erinnere.
(27) Sonnenwende · 14. Juli um 09:49
(2) sehr gut beschrieben. Wobei ich beim Radikalenerlass nicht ganz mit gehe, weil der m.E. deutlich über das hinaus ging, was Rheinland Pfalz jetzt plant.
(26) Sonnenwende · 14. Juli um 09:49
"Übrigens gibt es keine Mörder ohne Urteil." Schrieb ich doch. So wie es keine Verfassungsfeinde ohne Urteil gibt, dennoch muss man dem natürlich nachgehen, wenn es Verdachtsmomente gibt. Dass es bisher kein Urteil gibt, heißt noch lange nicht, dass die AfD nicht verfassungsfeindlich ist, denn da gibt es jede Menge Verdachtsmomente. Dass du das nicht kapierst, ist genau das drollige. Zurück zur News: Das Vorgehen in Rheinland Pfalz finde ich nicht richtig, es geht mir zu weit. Warum, hat @22 (2)
(25) World4Cats · 14. Juli um 09:33
@22 da bin ich ganz bei dir und sehe das auch so. Das Problem im jetzigen Fall ist numal, dass schon gegessen wird, bevor fertig gekocht wurde. Und dieses Vorgehen kann u.U. deutliche Auswirkungen auf zukünftige Maßnahmen haben.
(24) World4Cats · 14. Juli um 09:30
@21 wieso drollig? Beharrt ihr nicht immer so auf die Einhaltung der Gesetze und der Verfassung? Übrigens gibt es keine Mörder ohne Urteil.
(23) Sonnenwende · 14. Juli um 08:52
@22 Sehe ich genauso.
(22) tastenkoenig · 14. Juli um 08:50
So richtig ich es finde, erwiesene Verfassungsfeinde nicht in den Staatsdienst zu lassen, so schwierig finde ich es doch, wenn dies *allein* auf der Einschätzung einer Behörde fußt. Ich teile prinzipiell diese Einschätzung, aber strukturell habe ich dabei Bauchschmerzen, weil so theoretisch Willkür möglich wäre. Beim "Radikalenerlass" in den 70ern, auch stark umstritten, wurden immerhin noch die Einzelfälle geprüft.
(21) Sonnenwende · 14. Juli um 08:36
@15 Richtig. Ein Mörder ist auch kein Mörder, so lange er nicht verurteilt ist, auch wenn alle Indizien gegen ihn sprechen ... Aber hey - 😂😂😂 - wirklich drollig, deine Kommentare.
(20) World4Cats · 14. Juli um 08:18
@19 hat man die Eintufung nicht ausgesetzt? Und selbst wenn, solange geklagt wird, steht doch noch gar nichts fest oder wurde der Bericht des Verfassungsschutzes rechtlich durchgewunken?
(19) Pontius · 14. Juli um 05:58
@15 "Im Moment ist sie lediglich ein rechtsextremistischer Verdachtsfall." Nein? Man klagt dagegen aber aktuell ist die AfD 'gesichert rechtsextrem'.
(18) World4Cats · 13. Juli um 22:27
@16 Aber die Verfassungsfeindlichkeit wurde nicht nachgewiesen, wenn auch es viele so sehen aber die persönliche Sicht ist eben kein Nachweis. Oder gibt es gerichtliche Urteile die das belegen?
(17) satta · 13. Juli um 22:26
@15 Die AFD ist schon mindestens in einigen Bundesländern eine erwiesen rechtsextreme Bewegung, über den Verdacht also schon hinaus. Und die Verfassungsfeindlichkeit ist eine Folge dessen, z.B. nämlich die pluralistische und ethnisch vielfältige Gesellschaft zwangsweise abzuschaffen.
(16) satta · 13. Juli um 22:21
@15 Ich muss Dir da leider widersprechen, selbst eine faktisch erwiesene Verfassungsfeindlichkeit führt nicht automatisch zu einem Verbot einer Partei/eines Vereins. Ohne ein abgeschlossenes Verbotsverfahren kann eine Partei relativ problemlos weiteragieren, und die Hürden sind zusätzlich noch eine genügend hohe aktuelle Relevanz im pol. Betrieb sowie eine kämpferische Haltung, dafür ist die AFD wohl etwas zu passiv.
(15) World4Cats · 13. Juli um 22:13
@14 Da bin ich auch ganz bei dir. Nur, die AfD ist eben nicht verfassungsfeindlich. Sollte das der Fall sein, wäre sie bereits verboten. Im Moment ist sie lediglich ein rechtsextremistischer Verdachtsfall.
(14) satta · 13. Juli um 13:35
Es ist richtig, das schon in der Vergangenheit Bewerber/-innen für den Staatsdienst wegen Nähe zu oder Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen nicht angenommen wurden. Daran sehe ich grundsätzlich auch nichts Falsches, der/die Bewerber/-in für den Staatsdienst soll sich politisch auch nicht am Rande des gerade noch Legalen bewegen, sondern möglichst in der Mitte des demokratischen Spektrums.
(13) thrasea · 13. Juli um 11:45
@12 "weil das so nicht vorgesehen ist" – doch, das ist genau so vorgesehen. "und wir auch schon mal hatten" – kannst du bitte näher beschreiben, was du konkret meinst? Was hatten wir schon mal und wann?
(12) Net-player · 13. Juli um 11:35
@9 stimmt wählen kann man auch ohne Mitglied zu sein, aber es zielt natürlich darauf die Menschen davor abzuschrecken sich politisch in der "falschen" Partei zu engagieren und ja das schränkt ein und hat einen starken Beigeschmack, weil das so nicht vorgesehen ist und wir auch schon mal hatten.
(11) Pontius · 13. Juli um 11:35
@10 Rassismus im Grundsatzprogramm 2016 zum Beispiel? „Die Ideologie des Multikulturalismus, die importierte kulturelle Strömungen auf geschichtsblinde Weise der einheimischen Kultur gleichstellt und deren Werte damit zutiefst relativiert, betrachtet die AfD als ernste Bedrohung für den sozialen Frieden und für den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit. Ihr gegenüber müssen der Staat und die Zivilgesellschaft die deutsche Identität als Leitkultur selbstbewusst verteidigen.“
(10) Net-player · 13. Juli um 11:30
@4 dann gern mal ein konkretes Beispiel, wo das die AfD tut. Denn verfassungsgarantierte Rechte stehen alle zu und das ist gut so. Und derzeit haben und vorallem tun das eher so "demokratische" Parteien mit den Verfassungsrechten so fraglich umgehen.
(9) World4Cats · 13. Juli um 09:58
Das werden die Gerichte zu entscheiden haben. Letztlich können Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst die AfD auch wählen ohne Mitglied zu sein. Ich gehe davon aus, dass man nicht weit genug drüber nachgedacht hat und es den Zulauf zur AfD verstärken wird.
(8) Pontius · 13. Juli um 07:13
@6 Nein, denn keine andere Partei wird vom Verfassungsschutz beobachtet und teilweise als extremistisch eingeschätzt - bzw. eigentlich deutschlandweit, aber das lässt die Partei gerade juristisch überprüfen.
(7) satta · 12. Juli um 20:06
@6 Demografie oder Demokratie? Und was heißt, wie jede andere gewählte Partei? Also MLPD, III. Weg, Freie Sachsen, NPD wurden auch irgendwann mal von irgendwelchen Leuten gewählt, das sagt aber längst nichts über die demokratische Gesinnung dieser Organisationen aus.
(6) Kerstin1964 · 12. Juli um 16:08
Das hat nichts mehr mit Demokrafie zu tun... die AfD ist eine Partei wie jede andere gewählte Partei... Dann dürften sehr viele von den Altparteien nicht mehr in diesen Berufen arbeiten..
(5) Pontius · 12. Juli um 07:08
@4 Siehste genau deswegen können sie sich ja immer drauf berufen, die Verfassung nicht abschaffen zu wollen - also bis es sie dann einfach machen...
(4) Satti · 12. Juli um 06:45
Immer wieder erstaunlich, wie die Blau-Braunen sich auf ihre vermeintlich von der Verfassung garantierten Rechte berufen, wenn sie diese bedroht sehen. Wenn es gegen andere geht, spielt die Verfassung plötzlich keine Rolle mehr.
(3) Pontius · 12. Juli um 06:32
"Die Verschärfung sei ein durchschaubares Wahlkampfmanöver der SPD, die laut aktuellen Umfragen hinter CDU und AfD auf Platz drei gefallen ist." Nach welcher Prognose soll das der Fall sein? <link> Aber Investmentweek...
(2) nadine2113 · 12. Juli um 06:08
Das ist richtig so, denn wer den demokratischen Staat ablehnt, kann nicht als Staatsbediensteter arbeiten.
(1) AlfredD · 11. Juli um 19:26
Finde ich grundsätzlich gut, auch wenn das sicher nicht einfach wird.
 
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