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3 »...es sei nicht Aufgabe der Kommission, über "Wahrheit und Unwahrheit zu urteilen oder anstelle der zuständigen Parteigremien über Konsequenzen zu entscheiden"«. Das ist tatsächlich korrekt, über Wahrheit und Unwahrheit zu urteilen ist Aufgabe eines Richters und den Tatbestand, wenn es denn einen gibt, zu ermitteln ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft, und zwar ausschließlich, das ist in D sehr eindeutig geregelt. »Die Kommission diene lediglich dazu, Betroffenen die Möglichkeit -2