
Berlin (dts) - Die Berliner Abgeordnetenhauswahl kann am 12. Februar wiederholt werden. Mit einem am Dienstag veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf abzielte, die Wahl zu verhindern.
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