Berlin (dts) - Im Prozess um eine tödliche Hetzjagd zweier Männer auf einen jungen Berliner an einem U-Bahnhof ist der 21-jährige Hauptangeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das teilte das Berliner Landgericht am Donnerstag mit. Damit blieb das Gericht weit unter der ...

Kommentare

(8) k396456 · 29. März 2012
Fahrlässige Tötung wenn sie ihn verfolgt haben.
(7) k416392 · 29. März 2012
@6 Wenn du vor Schlägern wegläufst und dabei aus Versehen vor ein Auto kommst, bist du halt auch einfach zu blöd gewesen.
(6) Kelle · 29. März 2012
Der Täter kann nun mal nur für die Schlägerei verurteilt werden. Nicht dafür, dass das Opfer zu blöd ist, vor nen Auto zu rennen. Hätte der Täter das Opfer vor das Auto gestoßen, sähe es natürlich ganz anders aus.
(5) Ramik · 29. März 2012
Waren doch nur arme Migrantenkinder, die wollten nur spielen. @6 genau, einfach stehenbleiben und zu tote prügeln lassen. Wofür? Ne Zigarette, 10Cent, einen Blick dem man dem Täter zugeworfen hat?
(4) Perlini · 29. März 2012
@2 Für wieviel Jahre in den Bau wandert man denn ein, wenn man Steuern hinterzieht? @3 Urteile sind genauso wenig Ansporn, wie sie der Abschreckung dienen sollen.
(3) k32036 · 29. März 2012
Na, das Urteil ist ja mal ein Ansporn für Andere...ich bin fassungslos.
(2) 2fastHunter · 29. März 2012
Aber wehe man hinterzieht Steuern oder ist Raubkopierer. Dann kann man sich warm anziehen. Was ist das schon ein Menschenleben?
(1) k88073 · 29. März 2012
Da fehlen einem wirklich nur die Worte....
 
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