@30
, Hat nix mit Tag oder Nacht zu tun, die Deppen sind 24 Std. unterwegs. Aber die Männer habens auch nicht leichter, z.B. so ein Klassiker nach ner Fahrt – Geld willst du? Kannst ne anzeige haben weil du mich begrabscht hast ;-( (Frauen sind da erfinderisch)
obwohl nein .. ich schnall mich ja freiwillig an und auf baustellen mit hebenem gut bin ich immer mit helm gegangen(obwohl hier was anderes gemeint ist)
"Servicebetrieb Öffentlicher Raum" ... wird ja immer lustiger :) ... kurze frag: bist du da noch und koenntest mir die befreiung ausstellen? *liebkuck*
"Die Daten der Antragsteller werden grundsätzlich an das Ordnungsamt übermittelt, das gegebenenfalls eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung durchführt. Die Ausnahmegenehmigung für die Gurt- oder Helmbefreiung ist stets mitzuführen und wird für maximal drei Jahre erteilt."
Früher Tiefbauamt (jetzt Servicebetrieb Öffentlicher Raum)
Da hatte mich mein Bruder immer damit „aufgezogen“ das meine Gurtbefreiung nur für 5 Jahre gültig war.
@15
, Zumindest bei uns war das Tiefbauamt dafür zuständig. Auch für die Strafzettel ;-(
@13
, Die sogenannten „Gelben scheine“ - Gurtbefreiung die in Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei uns bis 1993 ausgegeben wurden sind unbefristet. Aber wenn ich es jetzt so überdenke war das bei uns damals in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt (zuständig für die Genehmigung) „medizinisch“ begründet und hat somit eigentlich nichts mit der Personenbeförderung zu tun;-(
Somit hast du recht.
@10
Ick weess doch, dachte aber, wenn @7
bereits von einer Änderung für Taxifahrer sprach, dass eventuell Gleiches für KOM-Fahrer angedacht ist. Trotzdem THX ;)
die Ausnahme der "Anschnallpflicht" für Taxifahrer gilt nur bei Personenbeföderung....und das hat einen guten Grund..weil die "erstdööfste Todesart"...wäre im Taxi zu sterben....
Das ist halt der Nachteil das Taxifahrer sich nicht anschnallen.. Aus dem Auto geschleudert werden ist die zweitdööfste Todesart.. @2
: Siehe Darwin-Award