Berlin (dts) - Bei einem Verkehrsunfall ist in Berlin am frühen Sonntagmorgen ein 61-jähriger Taxifahrer ums Leben gekommen. Der Mann sei mit einer 28-jährigen Kundin unterwegs gewesen, teilte die Polizei am Abend mit. Als der 61-Jährige abbiegen wollte, wurde der Wagen von einem Pkw eines 25- […] mehr

Kommentare

31akatja29. November 2015
@30 , Hat nix mit Tag oder Nacht zu tun, die Deppen sind 24 Std. unterwegs. Aber die Männer habens auch nicht leichter, z.B. so ein Klassiker nach ner Fahrt – Geld willst du? Kannst ne anzeige haben weil du mich begrabscht hast ;-( (Frauen sind da erfinderisch)
30flowII29. November 2015
ist das echt so krass als maedel wenn man taxi faehrt in der nacht?
29akatja29. November 2015
Wegen den Besoffenen Typen die sich selbst und ihre Finger nicht im Griff haben ;-)
28k195129. November 2015
@24 : wg. Schwangerschaft? ach nee. war ja Taxi.. ;)
27flowII29. November 2015
:)
26akatja29. November 2015
Ne, Emanzipation
25flowII29. November 2015
philosphie und geschichte auf lehramt? *duckundwech* :)
24akatja29. November 2015
@22 , Falsch interpretiert, in meiner Studienzeit bin ich mal Taxi gefahren und hatte mir so ein Teil ausstellen lassen.
23flowII29. November 2015
obwohl nein .. ich schnall mich ja freiwillig an und auf baustellen mit hebenem gut bin ich immer mit helm gegangen(obwohl hier was anderes gemeint ist)
22flowII29. November 2015
"Servicebetrieb Öffentlicher Raum" ... wird ja immer lustiger :) ... kurze frag: bist du da noch und koenntest mir die befreiung ausstellen? *liebkuck*
21akatja29. November 2015
Bis 1993 unbefristet, nach 1993 befristet auf 5 Jahre jetzt auf 3 Jahre.
20akatja29. November 2015
"Die Daten der Antragsteller werden grundsätzlich an das Ordnungsamt übermittelt, das gegebenenfalls eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung durchführt. Die Ausnahmegenehmigung für die Gurt- oder Helmbefreiung ist stets mitzuführen und wird für maximal drei Jahre erteilt." Früher Tiefbauamt (jetzt Servicebetrieb Öffentlicher Raum)
19flowII29. November 2015
als ehemaliger bauing-student bin ich ja nicht voellig weg vom thema aber die nummer finde ich schon komisch
18akatja29. November 2015
@17 , <link>
17flowII29. November 2015
au weia .. was machten denn die leute im ordnungsamt?! verkehrstrassen abstecken ? ... :)
16akatja29. November 2015
Da hatte mich mein Bruder immer damit „aufgezogen“ das meine Gurtbefreiung nur für 5 Jahre gültig war. @15 , Zumindest bei uns war das Tiefbauamt dafür zuständig. Auch für die Strafzettel ;-(
15flowII29. November 2015
@14 bitte was? ihr habt im tiefbauamt(resort bau) gurtbefreiungen verteilt? oder les ich da was falsch
14akatja29. November 2015
@13 , Die sogenannten „Gelben scheine“ - Gurtbefreiung die in Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei uns bis 1993 ausgegeben wurden sind unbefristet. Aber wenn ich es jetzt so überdenke war das bei uns damals in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt (zuständig für die Genehmigung) „medizinisch“ begründet und hat somit eigentlich nichts mit der Personenbeförderung zu tun;-( Somit hast du recht.
13k4861229. November 2015
@11 eher Wunschdenken oder kannst du deine Aussage irgendwie untermauern
12Fire-and-forget29. November 2015
@10 Ick weess doch, dachte aber, wenn @7 bereits von einer Änderung für Taxifahrer sprach, dass eventuell Gleiches für KOM-Fahrer angedacht ist. Trotzdem THX ;)
11akatja29. November 2015
@7 , nicht ganz richtig, die „alten“ Taxifahrer haben zum teil noch unbefristete Genehmigungen.
10k4861229. November 2015
@8 kannst du doch selbst nachlesen - §21a STVO
9Dickmann6529. November 2015
Das weiss ich nicht. Ich kann es nur zum Thema Taxifahrer sagen.
8Fire-and-forget29. November 2015
@7 Bleibt also nur der Busfahrer des ÖPNV davon befreit?
7Dickmann6529. November 2015
Heutzutage müssen sich auch Taxifahrer anschnallen. Die Befreiung gibt es nicht mehr. Wurde vor 1-2 Jahren geändert.
6flowII29. November 2015
da der fahrgast auch lebensbedrohlich verletzt wurde, machts wohl keinen unterschied ob angeschnallt oder nicht
5akatja29. November 2015
@2 war schneller
4achim66de29. November 2015
die Ausnahme der "Anschnallpflicht" für Taxifahrer gilt nur bei Personenbeföderung....und das hat einen guten Grund..weil die "erstdööfste Todesart"...wäre im Taxi zu sterben....
3akatja29. November 2015
@1 , Und die „dööfste“ ? Mit dem Messer vom Fahrgast weil man durch den Sicherheitsgurt an der Flucht gehindert wurde?
2knueppel29. November 2015
@1 Und die "erstdööfste"?
1k195129. November 2015
Das ist halt der Nachteil das Taxifahrer sich nicht anschnallen.. Aus dem Auto geschleudert werden ist die zweitdööfste Todesart.. @2 : Siehe Darwin-Award