Berlin (dts) - Der Verfassungsschutz verschärft im Umgang mit der AfD offenbar die Gangart. Anfang des Jahres hätten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesverfassungsschutzbehörden damit begonnen, mehrere AfD-Abgeordnete bei deren außerparlamentarischen Aktivitäten zu überwachen, […] mehr

Kommentare

4k17301812. Februar 2020
@3 Du hattest geschrieben, dass sich nur die Afd freuen würde und ich meine, dass sich alle freuen sollten, wenn der Rechtsstaat funktioniert ;-) Wir wollen ja nicht im Unrecht leben.
3tastenkoenig12. Februar 2020
@2 : Ich weiß nicht, was Du in meine Aussage hinein interpretierst. Der Flügel ist unter Verfassungsschutz-Gesichtspunkten kritisch. Das muss nicht heißen, dass für jedes einzelne Mitglied eine solche Überwachung gerechtfertigt sein muss. Daher hoffe ich, dass man bei der Veranlassung dieser Maßnahme die notwendige Sorgfalt hat walten lassen, weil sonst das BVerfG im Zuge der zu erwartenden Klage einschreiten würde, und das dann auch zu Recht.
2k17301812. Februar 2020
@1 Entweder wir leben in einem Rechtsstaat oder nicht. Es gilt doch gleiches Recht für alle. Sollte die Überwachung als rechtswidrig eingestuft werden, dann sollte doch auch dich das freuen. Das heißt nämlich, dass der Rechtsstaat funktioniert. Oder sehe ich das falsch?
1tastenkoenig12. Februar 2020
Prinzipiell zu begrüßen. Dann hoffe ich mal, dass die Anhaltspunkte stark genug sind, diese Maßnahme zu rechtfertigen. Nichts würde die AfD mehr freuen als wenn das BVerfG diese Überwachung stoppen würde.