Göttingen - Dem Verein "Rote Hilfe" wurden bei zwei Banken die Konten gekündigt. Das berichten die "taz" und die "Süddeutsche Zeitung". "Beides ist innerhalb weniger Tage geschehen", sagte Hartmut Brückner, Bundesvorstand des Vereins, der "taz". "Das stellt jetzt für uns tatsächlich die ...

Kommentare

(3) tchipmunk · 24. Dezember 2025
In der Regel sind die Vertragsbedingungen von den Banken so gestaltet, dass sie auch ohne Angabe von Gründen eine Geschäftsbeziehung kündigen können, natürlich mit einer angemessenen Frist, so dass sich der Kunde bis dahin eine neue Bankverbindung suchen kann. Wo ist also das Problem? Auch dieser Verein kann sich eine neue Bank suchen und wird auch problemlos eine finden, sofern man sich bei der Kontonutzung an geltendes Recht hält.
(2) alx2000 · 23. Dezember 2025
Im Text fehlen die Banken... einmal ist es die GLS Bank, die zweite ist die Sparkasse Göttingen. Die GLS Bank wird wohl ungeschohren davon kommen, bei den Sparkassen besteht zwar formal nur Endkundenanspruch auf ein Konto, jedoch ist es schon öfter vorgekommen, dass auch Vereine und Unternehmen den selben Rechtsanspruch gelten machen konnten. Ansatz: für einige Rechtsformen in D gilt einen Kontenzwang und die Pflicht bargeldlos mit Behörden zu interagieren, das geht nur per Bankkonto!
(1) cagliostro · 23. Dezember 2025
Leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein..
 
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