Berlin (dpa) - Im Streit um den Passentzug von deutschen IS-Kämpfern hat sich die Regierung geeinigt. Das berichten «Süddeutsche Zeitung», WDR und NDR unter Berufung auf Regierungskreise. Innenminister Horst Seehofer und Justizministerin Katarina Barley hätten sich verständigt, Dschihadisten […] mehr

Kommentare

6tastenkoenig03. März 2019
@5 : Nein, ist schon richtig. Entscheidend ist die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Tat, nicht zum Zeitpunkt des Urteils. • edit: ah, Du hast es selbst bemerkt ;-)
5k22946503. März 2019
@4 ok, schlüssige erklärung.
4tastenkoenig03. März 2019
Weil man im Rechtsstaat die Konsequenzen für schon begangene Taten nicht nachträglich verschärfen darf.
3k22946503. März 2019
"Drittens sollten nur Terroristen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, die sich künftig an Kämpfen beteiligen, nicht aber die, die schon in Haft sitzen." ähm.. wieso?
2ausiman103. März 2019
Die sollen dort verurteilt werden wo Sie auch die Straftaten begangen haben nicht in Deutschland.
1k48986603. März 2019
Kommt reichlich spät.