@5
: Nein, ist schon richtig. Entscheidend ist die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Tat, nicht zum Zeitpunkt des Urteils. • edit: ah, Du hast es selbst bemerkt ;-)
"Drittens sollten nur Terroristen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, die sich künftig an Kämpfen beteiligen, nicht aber die, die schon in Haft sitzen." ähm.. wieso?