Berlin (dts) - Mietwohnungen sind laut eines Berichts nirgendwo so umkämpft wie in Berlin. Im Schnitt erhielten Vermieter einer Bestandswohnung in der Bundeshauptstadt 137 Kontaktanfragen auf ein Inserat, schreibt der "Spiegel" unter Berufung auf eine Analyse der Onlineplattform Immobilienscout24 […] mehr

Kommentare

30Chris198630. Januar 2021
@28 Das sind aber Verluste und Aufwändungen, die im Rahmen der Gewinnerzielungsabsicht über die Vermietung anfallen und können demnach als Werbungskosten geltend gemacht werden.
29Archmage30. Januar 2021
*1 das umfangreichste Steuerrecht der Welt..... mit den meisten Steuerlücken... Finden und nutzen ;)
28Archmage30. Januar 2021
Da ich böse wie ich bin (selbstschutz oder so bei der justiz), diesbezüglich keine Angaben machen kann um jemanden diesbezüglich zu helfen und dann ggfs, als Mittäter dran zu sein. Es ist durchaus möglich Verluste durch eine nicht vermietete Wohnung geltend zu machen. Wie und in welcher Höhe hängt von dir, deiner Erklärung bei der Steuer oder der Erklärung deines Steuerberaters ab. Auch Fahrten zur (nicht) vermieteten Wohnung können abgesetzt werden. Wir haben in Deutschland *1
27Sonnenwende30. Januar 2021
Dann war das vor 30 Jahren anders. Ich habe es ja schwarz auf weiß.
26Chris198630. Januar 2021
@25 Nicht gemachte Einnahmen sind kein(e) Verlust/Ausgaben. Es ist steuerlich nicht möglich die Wohnung nur 6 Monate im Jahr zu vermieten und 6 Monate leerstehen zu lassen und nachher die Mieten als steuerfreies Einkommen zu behalten. Man versteuert die Einnahmen abzüglich der Ausgaben (Renovierung/Instandhaltung/Af A usw.) aber man zieht nicht die Monate Leerstand in Höhe der ursprünglichen Monatsmiete vom Einkommen ab.
25Sonnenwende30. Januar 2021
@24 Ah jetzt glaub ich weiß ich wo das Mißverständnis liegt: also vor 30 Jahren haben wir 6 Monate Mieteinnahmen mit 3 Monaten Nichtmieteinnahmen verrechnen können und mußten nur 3 Monate Mieteinnahmen versteuern...
24Chris198630. Januar 2021
@23 Du scheinst das nicht ganz zu verstehen wo der Unterschied zwischen Verlust und nicht erzielten Gewinnen ist. Ich kann Verluste (realisierte Verluste, nicht nicht-gemachte-Gewinne) bei Aktien gegen Gewinne mit Aktien verrechnen lassen. Die kann ich aber schon mal nicht mit den Gewinnen aus z.B. meiner regulären Arbeit verrechnen.
23Archmage30. Januar 2021
@19 Du kannst auch Verluste an der Börse bei der Steuer absetzen :P Also ggfs. mal intensiv mit Steuerrecht beschäftigen oder dir nen guten (meist zu teuren) SteuerBERATER nicht Steuergehilfen holen ;)
22blinderhuhn30. Januar 2021
@21 : Das Finanzamt interessiert sich dafür ob Du das Geld bekommst. Ob Du es verdienst ist denen sowas von egal...
21Chris198630. Januar 2021
@20 Wie gesagt, ich sehe nicht, dass sich nicht erzielte Einnahmen als Kosten gegen erzielte Einnahmen aufrechnen lassen. (Einfach mal googlen, dazu gibt es absolut gar keine Informationen, dass so etwas möglich wäre) Ich kann schließlich auch nicht hingehen und sagen, dass ich X Euro nicht verdient habe, weil ich den Job des CEO nicht bekommen habe und deswegen das nicht verdiente Geld als Verlust anrechnen möchte.
20Sonnenwende30. Januar 2021
@19 Du, ich muss dir gar nichts erklären. Und das Thema ist tatsächlich viel zu unwichtig, als dass ich weiter meine Zeit damit verschwenden werde. Die Miete steht nun mal in den Steuerbescheid von damals als Verlust mit drin. Und wurde komplett vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
19Chris198630. Januar 2021
@18 Erklär doch mal wie du nicht entstandene Einnahmen steuerlich geltend machen willst. Gegen was willst du die aufrechnen? @17 Was steht denn im Bescheid, wurde dein zu versteuerndes Einkommen um den ausgewiesenen nicht gemachten Gewinn gemindert? Die Renovierungskosten für den eigenen Einzug abzusetzen ist... naja grenzwertige Steueroptimierung aber ja zwischenzeitlich verjährt.
18Archmage30. Januar 2021
Wenn Du keine brauchbaren Mieter findest und die Wohnung daher leer stehen bleibt, ist das ein Verdienstausfall. Der kann abgesetzt werden. Natürlich nur der Teil der "Kaltmiete". Und keinen brauchbaren Mieter zu finden ist nicht schwer, wenn man sich anschaut was da alles ne Wohnung haben will. Wer holt sich freiwillig Mietnomaden ins Haus?
17Sonnenwende30. Januar 2021
@16 Nein, die AfA gabs zusätzlich. Ich hab jetzt extra noch mal den Steuerbescheid rausgesucht. Miete als Verlust und 21500 DM Renovierungskosten wurden abgesetzt, die AfA abgeschrieben.
16Chris198630. Januar 2021
@15 Und als was wurde das deklariert? Nicht erhaltene Einnahmen sind ja keine Kosten. Für viel wahrscheinlicher würde ich es halten, dass du da etwas verwechselst und ihr für die 3 Monate noch die AfA mitgenommen habt, also die leerstehende Wohnung weiter abgeschrieben habt bevor das, wegen Eigennutzung, nicht mehr möglich war. 30 Jahre sind jetzt eine lange Zeit und ich will nicht sagen, dass das auf keinen Fall so war aber ich kann es mir nur sehr schwer vorstellen.
15Sonnenwende30. Januar 2021
@14 Beim Kauf unserer ersten Eigentumswohnung wohnte der Vorbesitzer noch 6 Monate nach dem Kauf darin und zahlte uns in der Zeit Miete. Danach haben wir 3 Monate renoviert, bevor wir einzogen. Für diese 3 Monate konnten wir die vorherige Miete komplett von der Steuer absetzen. Unser damaliger Steuerberater erzählte, dass das durchaus auch unter kommerziellen Vermietern gang und gäbe sei, Wohnungen leer stehen zu lassen (ohne zu renovieren). Ist aber schon 30 Jahre her.
14Chris198630. Januar 2021
@13 Vielleicht verwechselst du das auch mit der Möglichkeit bei unverschuldetem Mietausfall teilweise Grundsteuer erstattet zu bekommen. Das zieht aber bei bewusstem Leerstand nicht und es reduziert nur ein wenig die laufenden Kosten aber gibt keine Möglichkeit Verluste mit anderem Einkommen zu verrechnen.
13Sonnenwende30. Januar 2021
@12 Doch das gab es, zumindest in Bayern, das weiß ich sehr genau. Aber ist ja gut, wenn das nicht mehr geht.
12Chris198630. Januar 2021
@10 Laut den Zahlen ist es mit dem Mietendeckel aber nochmal schlimmer geworden. Vorher war es sicher auch nicht viel besser aber die Maßnahmen haben es eben verschlimmert. @11 Ich vermiete jetzt schon seit einigen Jahren und ich kenne es nicht und kann es mir auch nicht vorstellen, dass man nicht erzielten Gewinn jemals als Verlust deklarieren konnte. Das widerspricht jeglichem Verständnis von Einnahmen/Ausgabenrechnungen und hat sehr wahrscheinlich niemals existiert.
11Sonnenwende30. Januar 2021
@8 Ich hab ja evtl. dazu geschrieben. Früher war es so, dass man bei leer stehender Wohnung die letzte Miete als Verlust steuerlich absetzen konnte. Bei entsprechend hohem Spitzensteuersatz ist das u. U. günstiger, als die Wohnung billiger zu vermieten. Fand ich ziemlich schlimm, weiß aber nicht, ob das immer noch so ist.
10Sidi30. Januar 2021
@8 Hast Recht, meinte Mietendeckel und schrieb Mietspiegel. Ich habe mich bereits As1 schriftlich entschuldigt. Hab ne Mail geschickt, Trotzdem, ich lebe lange genug in Berlin um zu Wissen das es vor dem Mietendeckel nicht besser war.
9Wasweissdennich30. Januar 2021
@5 die schwachsinnige Medizin wirkt also nicht also brauchen wir noch mehr davon - wohl kaum - wir brauchen Neubau und weniger Staat der im Weg steht wenn jemand bauen möchte, wenn der Staat was tun will dann sollte er dafür sorgen das die öffentlichen Wohnungsgesellschaften Mal Gas geben beim Neubau
8Chris198630. Januar 2021
@5 Und was genau kann der Vemieter steuerlich geltend machen, das ein nicht vorhandenes Mieteinkommen aufwiegt? Zum Thema: War klar, dass das passieren wird als Folge staatlicher Überregulierung und was denken die Sozialisten in Berlin jetzt? Genau, noch mehr staatlicher Eingriff macht den Schaden staatlicher Eingriffe bestimmt besser... @6 Vielleicht solltest du die Überschrift mal lesen oder besser nichts schreiben, wenn man Mietendeckel und Mietspiegel nicht unterscheiden kann.
7KonsulW30. Januar 2021
Ausser im Osten herrscht überall Wohnungsnot.
6Sidi30. Januar 2021
@3 Lies doch mal die Überschrift , da findest du die Antwort auf deine Frage.
5Sonnenwende30. Januar 2021
Man macht das vielleicht noch nicht konsequent genug. Evtl. hat das geringere Angebot an Wohnungen ja damit zu tun, dass es für Vermieter aufgr. der steuerl. Absetzbarkeit lukrativer ist, Wohnungen leer stehen zu lassen? Das muss unterbunden werden.
4hichs30. Januar 2021
Ja, der Mietendeckel trifft vor allem die Armen und Schwachen. Sehr unsozial.
3AS130. Januar 2021
@2 Was hat denn das Thema dieser News mit dem Mietenspiegel zu tun?
2Sidi30. Januar 2021
Das hat nichts mit dem Mietenspiegel zu tun, in Berlin ist das schon ewig so.
1AS130. Januar 2021
Für die Erkenntnis hätte man keine Analyse gebraucht.