Berlin (dts) - Einige Bundesländer wollen schärfer gegen hartnäckige Quarantäneverweigerer vorgehen. Neben hohen Bußgeldern droht künftig im Extremfall die Zwangseinweisung - etwa in Kliniken, eine Erstaufnahmeeinrichtung oder auf das Gelände einer Jugendarrestanstalt, berichtet die "Welt am […] mehr

Kommentare

27thrasea17. Januar 2021
@26 Ja, genau so ist es.
26gabrielefink17. Januar 2021
Wenn ich den Artikel richtig verstehe, betrifft es nur Personen, die trotz vorangegangener Ermahnungen und Bußgelder nicht bereit sind den Anordnungen zu folgen und ist als letztes Mittel zu verstehen.
25gabrielefink17. Januar 2021
@21 Das ist in der Tat eindeutig und rechtfertigt die geplanten Maßnahmen.
24Sonnenwende17. Januar 2021
@23 Ja das ist mir schon klar. Ich war nur anfangs entsetzt über die Beschreibungen in dem Artikel. Aber noch entsetzter bin ich über einige Kommentare hier.
23Hannah17. Januar 2021
@22 : "woher man denn wissen will, wer ein Quarantänebrecher ist" - die Leute werden ja nicht auf der Straße weggefangen. Diese Menschen haben die Anweisung, zuhause zu bleiben. Das ist eindeutig. Wer nachweislich nicht zu Hause ist, der verstößt gegen die Quarantäne. Das Gesundheitsamt kann anrufen (Festnetz) oder an der Tür klingeln. Man kann also feststellen, ob jemand zuhause ist.
22Sonnenwende17. Januar 2021
Zuerst, als ich den Artikel gelesen habe, hat sich in mir auch Widerspruch geregt, denn das sind schon ziemlich heftige Maßnahmen und ich habe mich gefragt, woher man denn wissen will, wer ein Quarantänebrecher ist. Und ich konnte mir nicht vorstellen, dass so etwas nötig ist. Als ich dann aber einige der Kommentare gelesen habe, ging mir schon die Hutschnur hoch. Wie kann man nur so rücksichtslos anderen gegenüber denken?
21thrasea17. Januar 2021
Das Infektionsschutzgesetz ist in diesem Punkt doch eindeutig – § 30 <link>
20Pontius17. Januar 2021
Bei psychischen Problemen ist die Zwangseinweisung eine Möglichkeit, die mit der Gefährdung der Öffentlichkeit begründet werden muss. Selbiges kann man im Falle der Quaratäneverweigerer ebenso gelten.
19Sonnenwende17. Januar 2021
Zur Unterbringung braucht man gar nicht das Infektionsschutzgesetz: Menschen die sich oder andere oder beide gefährden, können in D für eine bestimmte Zeit gegen ihren Willen ohne richterlichen Beschluss eingewiesen werden. In MV geht das für 24 h, in Bayern sogar für 72 h. Danach muss ein Richter entscheiden. Und Infizierte gefährden andere. Basta.
18Hannah17. Januar 2021
@17 : Und wie? Aus der News [Zuvor gebe es gewöhnlich eine "Gefährderansprache", unter Anwesenheit der Polizei] - aber soll gemacht werden, wenn das nicht hilft? Nochmal mit den Leuten reden, und nochmal und nochmal? Da wird nun einmal (relativ) hart durchgegriffen, und dann ist das auch wieder nicht recht.
17KonsulW17. Januar 2021
Man sollte Infizierte auch so von der Quarantänepficht überzeugen können, ohne Zwangseinweisung irgendwohin.
16satta17. Januar 2021
Schlimm, dass es solche Unbelehrbaren überhaupt gibt. Schlimmer, dass solches Verhalten noch verteidigt wird und Quarantänebrecher in die Nähe von Dissidenten gerückt werden.
15thrasea17. Januar 2021
@13 Super, diesen Kommentar kopiere ich mir und weise dich dann in Kürze darauf hin :-D Übrigens sind wir vermutlich nicht mehr oder weniger Gesundheitsexperten und Juristen als du :-) Nur mit dem Unterschied, dass du mit deinen absonderlichen Auslegungen ziemlich alleine dastehst.
14Hannah17. Januar 2021
@13 : "Ich kommentiere nichts mehr" - sehr cool, für wie lange?
13Alle190817. Januar 2021
@12 sei beruhigt, sie ist schon wach und der Stein des Anstosses gelöscht! Der hier anwesende Haufen von Gesundheitsexperten und Juristen soll man weiter "Recht haben" solange es noch eines gibt1 Ich kommentiere nichts mehr, das schadet meinem Blutdruck und Puls!
12thrasea17. Januar 2021
@3 Nix IM, nix Stasi, nix Blockwart, nix Nachbarnbeobacher. Mitarbeiter des Ordnungsamts oder des Gesundheitsamts rufen gelegentlich an oder klingeln auch mal. Wenn dann eine Person, bei der Quarantäne angeordnet wurde, nicht verfügbar ist, ist die Sachlage klar. @9 Deine Verharmlosung des Holocaust ist hier nicht angebracht und wirklich eklig. @11 Dein Link hat mit dem Thema hier überhaupt nichts zu tun.
11Alle190817. Januar 2021
Für "Rechtskundige" hier bei der Community Klamm: Verfassungsjuristen: Infektionsschutzgesetz gefährdet Freiheitsrechte <link> Und Ja Frau Modine, die Seite hat ein Impressum! @10 ne, das kam zu überraschend! Nächstes Mal aber bestimmt!
10k50056217. Januar 2021
Der/Die Das war bestimmt mit auf der Reichstagstreppe, so wie der/die/das kommuniziert...
8Hannah17. Januar 2021
@3 : Also was macht der "Quarantänebrecher"? - Er verstößt gegen ein Gesetz. Punkt. ... Um mal auf die News zurückzukommen: richtig so! Wer gegen Gesetze verstößt, muss dazu gebracht werden, damit aufzuhören. Wer eingewiesen wird, hört damit auf. Ziel erreicht.
7BobBelcher17. Januar 2021
@6 Nein, Das Virus ist nicht zwingend ansteckend. Aber infizierte Quarantäneverweigerer können andere Menschen anstecken. Scheint bei dir noch nicht durchgedrungen zu sein. Oder bist du so egoistisch, dass es dir nur um dich geht? Was mit anderen ist, scheint dir offensichtlich egal zu sein. Oder Du denkst nicht so weit. kann natürlich auch sein.
6Bogie240517. Januar 2021
@3 Fahrlässige Körperverletzung? Nein. Vorsätzliche! Die persönliche Freiheit hört da auf, wo andere wissentlich und absichtlich gefährdet werden.
5k50056217. Januar 2021
Und es geht los... LOL...Wer sich so aufregt, stellt ja seinen Charakter schon von ganz allein bloß
4Hannah17. Januar 2021
@3 : Lebst du hinter dem Mond? <link> Infektionsschutzgesetz - sagt dir was? Das gab es schon lange vor Covid19.
3Alle190817. Januar 2021
@2 ICH WILL AUSTICKEN!! Lass mich! Und seit wann werden erkrankte Personen von einer staatlichen Organisation überwacht? hab ich bei der (sogenannten) Wiedervereinigung nicht mitbekommen das die Stasi auch eingemeindet wurde? die IM (Partymelder und Nachbarnbeobachter) haben wir ja schon wieder! Wie heißt du bei denen? IM Virus? Ausserdem ist diese Krankheit nicht mal zwingend tödlich! Also was macht der "Quarantänebrecher"? Mordversuche bestimmt nicht, fahrlässige Körperverletzung?
2Hannah17. Januar 2021
@1: Reg dich ab. Das sind Menschen, die beim Gesundheitsamt gemeldet sind, weil sie infiziert sind. Ganz normaler und rechtlich sauberer Vorgang. Wenn das Gesundheitsamt feststellt, dass diese Menschen nicht zuhause sind - was nun wirklich definitiv festzustellen ist - kann sie die Polizei rufen. Immer noch völlig OK so vom Gesetz her. Und wie lange: bis zum Ende der angeordneten Quarantänezeit, ist doch logisch. Du solltest dich mal abregen und es mit Denken versuchen, statt hier auszuticken.